Als Nachteilsausgleich wird die Anpassung der Bedingungen für die Beurteilung von Lernenden mit einer diagnostizierten Behinderung bezeichnet, die trotz ihrer Beeinträchtigung das Potenzial haben, die regulären Lernziele zu erreichen. Aufgrund der Behinderung, welche die Beurteilung der Leistungsfähigkeit beeinträchtigt, soll der daraus resultierende Nachteil eruiert und ausgeglichen werden.
Ein Nachteilsausgleich wird nur gewährt, wenn die Art der Behinderung die Ausübung des Berufs nicht verhindert oder massgeblich beeinträchtigt.
Mögliche Prüfungserleichterungen sind:
1. die Gewährung von mehr Zeit an Prüfungen;
2. die Zulassung besonderer Hilfsmittel;
3. weitere geeignete organisatorische Massnahmen.
- Gesuch Nachteilsausgleich für die berufliche Grundbildung, Berufsmaturität BM 1, überbetrieblichen Kurse
- Gesuch Nachteilsausgleich für das Qualifikationsverfahren und/oder für die Teilprüfung/Teilprüfungen
- Gesuch Nachteilsausgleich für die Aufnahmeprüfung Berufsmaturität BM 1 / BM 2
- Gesuch Nachteilsausgleich für Bildungsgang Berufsmaturität BM 2
- Richtlinie Nachteilsausgleich für die Berücksichtigung von Behinderungen in der Berufsbildung (amtsinterner Neudruck vom 11.12.2023)
- Merkblatt Nachteilsausgleich
Das Gesuchformular Nachteilsausgleich während der Höheren Berufsbildung finden Sie auf der Seite Weiterbildung und Höhere Berufsbildung.
Zuständigkeiten
Grundbildung | Qualifikationsverfahren | |
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Genehmigung Lehrvertrag durch Kanton St.Gallen und Schulbesuch im Kanton St.Gallen | Amt für Berufsbildung Kanton St.Gallen | Amt für Berufsbildung Kanton St.Gallen |
Genehmigung Lehrvertrag durch Kanton St.Gallen und ausserkantonaler Schulbesuch | Amt für Berufsbildung Kanton St.Gallen | Amt für Berufsbildung Kanton St.Gallen |
Genehmigung Lehrvertrag durch anderen Kanton und Schulbesuch im Kanton St.Gallen | ausserkantonales Berufsbildungsamt | ausserkantonales Berufsbildungsamt |
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Serge Ludescher
Leiter Schulische Bildung