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Das Kreisgericht St.Gallen ist auf zwei Standorte in der Stadt St.Gallen verteilt, die seit Mietbeginn als Übergangslösung dienten und unzulänglich für den Betrieb eines Kreisgerichtes sind. Aus diesem Grund soll das Kreisgericht St.Gallen in die Liegenschaft Schützengasse 1 des Kantons überführt werden, in dem die Büroräumlichkeiten der Mitarbeitenden und die Gerichtssäle zusammengefasst werden können. Die Stimmbevölkerung hat im November 2023 dem Projekt zugestimmt.

Bedarf

Das im Inventar der schützenswerten Bauten geführte ehemalige Kantonalbankgebäude, dessen heutiger baulicher Zustand eine architektonische und statische Neukonzeption der Innenräume erfordert, soll erneuert und umgenutzt werden, um dem Kreisgericht ein Gerichtsgebäude zur Verfügung zu stellen, in dem die Bedürfnisse an einen modernen Gerichtsbetrieb sichergestellt sind und das erforderliche Sicherheitsdispositiv umgesetzt werden kann.

Die als schützenswert eingestufte Liegenschaft steht im geschützten Ortsbild Bahnhof, St.Leonhard-Strasse, Poststrasse und Schützengasse der Stadt St.Gallen und erfüllt die Anforderungen hinsichtlich Brandschutz, Energie und Erdbebensicherheit nicht und bedarf einer tiefgreifenden Instandsetzung.

Bauvorhaben

Mit der Instandsetzung und Umnutzung der Schützengasse 1 soll die repräsentative Strahlkraft des Gebäudes im Inneren wie im Äusseren wieder zum Ausdruck gebracht und das Raumprogramm unter Berücksichtigung und Einbezug der historischen Bausubstanz, der statischen Ertüchtigung sowie den betrieblichen Anforderungen in einem stimmigen Gesamtkonzept umgesetzt werden.

Kosten

Es wird mit Erstellungskosten von rund 15 Millionen Franken (teuerungsbedingt 17 Millionen Franken) gerechnet.

Zeitplan

Genehmigung Kantonsrat Oktober 2022
Volksabstimmung November 2023
Wettbewerb 2024/25
Projektierung ab 2025
Realisierung ab 2027

Noch offene Fragen?

Hochbauamt

Bau- und Umweltdepartement

Lämmlisbrunnenstrasse 54
9001 St.Gallen