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Volkswirtschaftlich bedeutende und nachhaltige Projekte möchten wir fördern. Dabei unterscheiden wir zwischen Finanzhilfen und Förderprogrammen.

Finanzhilfen für Unternehmen

Bürgschaften

KMU können durch unseren beiden Bürgschafts-Partner nachhaltig unterstützt werden:

  • BG OST-SÜD für KMU
    Die Bürgschaftsgenossenschaft OST-SÜD wurde 1933 mit dem Ziel gegründet, leistungsfähige Klein- und Mittelbetriebe bei der Gründung, Erhaltung und Geschäftserweiterung aktiv zu unterstützen. Profitieren Sie von Bürgschaften bis CHF 1'000'000.–.
  • SAFFA Bürgschaftsgenossenschaft
    Die Bürgschaftsgenossenschaft SAFFA fördert Unternehmerinnen und Frauenunternehmen mit überzeugenden Geschäftsmodellen, die den Schritt in die Selbständigkeit wagen oder ein bestehendes Geschäft übernehmen oder ausbauen.

Kantonale Steuererleichterungen

Die Regierung des Kantons St.Gallen kann Unternehmen, die neu gegründet werden und dem wirtschaftlichen Interesse des Kantons dienen, Steuererleichterungen gewähren. Eine wesentliche Änderung der betrieblichen Tätigkeit kann einer Neugründung gleichgestellt werden (Artikel 11 des Steuergesetzes).

Steuererleichterungen der Regionalpolitik

Im Rahmen seiner Regionalpolitik unterstützt der Bund die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit einzelner Regionen und die Erhöhung derer Wertschöpfung. Gestützt auf Art. 12 des Bundesgesetzes über Regionalpolitik können Steuererleichterungen an industrielle Unternehmen oder produktionsnahe Dienstleistungsbetriebe gewährt werden.

Umsetzung der Steuerreform und AHV-Finanzierung in St.Gallen (STAF)

Mit der Umsetzung der STAF profitieren Unternehmen im Kanton St.Gallen von folgenden international anerkannten Massnahmen:

Reduktion kantonaler Gewinnsteuersatz
Die effektive Steuerbelastung für Unternehmen im Kanton St.Gallen (direkte Bundessteuer und kantonale Steuer) beträgt aktuell 14.3 Prozent (Stand Jahr 2024).

F&E-Abzug
Der Kanton St.Gallen fördert die Innovationskraft der Unternehmen. Er sieht einen zusätzlichen Abzug von 40 Prozent für Forschungs- und Entwicklungsaufwand vor.
Details im St.Galler Steuerbuch StB 85bis Nr. 1.

Patentbox
Der Reingewinn aus Patenten wird in der Höhe von 50 Prozent steuerlich entlastet.
Details in Art. 83bis f. des Steuergesetzes.

Entlastungsbegrenzung
Entlastungsbegrenzung mit einer höchstens möglichen steuerlichen Ermässigung aus Patentbox und Inputförderung von 40 Prozent des steuerbaren Gewinns vor Verlustverrechnung.
Details in Art. 85ter des Steuergesetzes.

Mindeststeuer für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften
Für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften wurde die Mindeststeuer von 250 Franken auf 100 Franken reduziert (einfache Steuer).
Details im St.Galler Steuerbuch StB 99bis Nr. 1.
 

Förderprogramme für Projektträger

Wir prüfen und fördern innovative Projekte mit regionaler Ausstrahlungskraft in den Bereichen Tourismus, Immobilien und Industrie. Dabei stehen die folgenden Förderinstrumente mit Mitteln des Kantons und des Bundes zur Verfügung:


Noch offene Fragen?

Daniel Müller

Leiter Standortförderung

Amt für Wirtschaft und Arbeit
Davidstrasse 35
9001 St.Gallen