Nachhaltiges Handeln ist für uns nicht nur moralische Verpflichtung, wir verfolgen damit auch die Ziele der Gesetzgebung. Doch wie definieren wir Nachhaltigkeit eigentlich? Und wer bewertet sie für uns?
Die 3 wichtigsten Grundlagen für uns
Nicht nur wir, sondern auch kommende Generationen sollen die knappen Ressourcen unseres Planeten nutzen können. Das ist die sehr grobe Definition von Nachhaltiger Entwicklung. Aber: Auch zwischen allen lebenden Menschen sollen Lebenschancen und Ressourcen fair verteilt werden.
Die Prozesse, Projekte und Gesetze, die wir auf Kantonsebene entwickeln, stützen sich auf drei Grundlagen.
Auf internationaler Ebene sind die Vereinten Nationen (UNO) massgeblich für die Nachhaltige Entwicklung zuständig. Abkommen, die im Rahmen der UNO entstehen, gelten als übergeordneter Rahmen für weltweite nachhaltige Prozesse.
Ende 2015 haben über 150 Staats- und Regierungschefs die Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals – oder einfach «SDG») am UNO-Gipfeltreffen unterzeichnet. Diese Vereinbarung heisst auch «Agenda 2030», beinhaltet 17 Ziele und soll von allen Staaten dieser Welt umgesetzt werden.
Auf Bundesebene ist Nachhaltige Entwicklung gesetzlich fixiert – Artikel 2 der Bundesverfassung erklärt die Nachhaltige Entwicklung zum Staatsziel. Artikel 73 führt genauer aus, was zu tun ist:
Es ist «ein auf Dauer ausgewogenes Verhältnis zwischen der Natur und ihrer Erneuerungsfähigkeit einerseits und ihrer Beanspruchung durch den Menschen andererseits» anzustreben.
Von diesem Verfassungsauftrag abgeleitet entwickelt der Bund die Strategie für Nachhaltige Entwicklung. Die aktuellste Fassung wurde 2021 verabschiedet und gilt bis 2030.
Auf Kantonsebene setzen wir die internationalen und nationalen Zielvorgaben um und denken gleichzeitig regional. Wir sehen diese drei Hauptziele der Nachhaltigen Entwicklung in den Staatszielen unserer Verfassung (Art. 9 bis 23) verankert:
- solidarische Gesellschaft
- ökologische Verantwortung
- wirtschaftliche Kapazität
Davon haben wir in der Schwerpunktplanung 2017-2027 vier Prinzipien abgeleitet:
- Das Prinzip der Werterhaltung*: Wir erhalten Ressourcen und entwickeln sie weiter. (Ressourcen sind in diesem Fall Real-, Natur-, Human- und Sozialkapital, siehe unten.)
- Das Prinzip der Effizienz: Wir produzieren wirtschafts- und ressourceneffizient.
- Das Prinzip der Gerechtigkeit: Wir verteilen Ressourcen gerecht und sichern die Entscheidungsfreiheit der kommenden Generationen.
- Das Prinzip der Bedürfnisorientierung: Wir richten die staatlichen Tätigkeiten an den Bedürfnissen der Einwohnenden aus und ziehen diese in den partizipativen Prozess ein.
*Folgende Werte wollen wir erhalten und weiterentwickeln:
- Realkapital: Produktionsmittel, Güter und Dienstleistungen (also Sachkapital im Gegensatz zu Geldkapital)
- Naturkapital: natürliche Ressourcen (z.B. Artenvielfalt, Rohstoffe) und Leistungen der Umwelt (z.B. Herstellung von Sauerstoff, Abbau von Schadstoffen)
- Humankapital: produktives und soziales Potenzial (Gesundheit, Wissen, menschliche Fähigkeiten
- Sozialkapital: gesellschaftliche Werte und Normen, soziale Beziehungen und Netzwerke
PPC: Die behalten den Überblick
Vielleicht denken Sie sich jetzt: «Diese Ziele klingen ja schön und gut. Aber wie soll man das alles im Blick behalten?» Darum kümmert sich der Dienst für Politische Planung und Controlling – kurz PPC, der bei der Staatskanzlei angesiedelt ist.