Das bäuerliche Pachtrecht ist einerseits im Bundesrecht und andererseits in der kantonalen Gesetzgebung geregelt.
Rechtliche Bestimmungen
Bundesrecht
Kantonales Recht
Vollzug
Der Pachtzins von einzelnen landwirtschaftlichen Grundstücken. Aufgrund von Art. 43 LPG hat das Landwirtschaftsamt den Pachtzins bei Einzelgrundstücken nur im Einsprache Verfahren zu beurteilen. Einsprache berechtigt ist nicht der Pächter, sondern der Gemeinderat.
Pachtverträge, Formulare und Merkblätter
Pachtverträge für landwirtschaftliche Gewerbe oder einzelne Grundstücke können bestellt werden beim:
St.Gallischer Bauernverband
Magdenauerstrasse 2
9230 Flawil
+41 71 394 60 10
Zur Bewilligung
- der kürzeren Pachtdauer,
- des Pachtzinses von landwirtschaftlichen Gewerben,
- der parzellenweisen Verpachtung eines landwirtschaftlichen Gewerbes
ist das allgemeine Gesuchsformular einzureichen. Bei der parzellenweisen Verpachtung benötigen wir das Zusatzformular "Parzellenweise Verpachtung".
Raumplanungsrecht
Rechtliche Bestimmungen
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Erich Serwart
Agro-Ing. FH
Thomas Benz
BSc ZFH Umweltingenieur