Im Bereich der Bevölkerungsstatistik gibt es einige grundlegende Definitionen, welche im Folgenden erläutert werden
Die Wohnbevölkerung umfasst alle Personen, die einen behördlich registrierten Haupt- oder Nebenwohnsitz haben und deshalb im betrachteten Gebiet in der Regel auch einen Wohnplatz innehaben. Ausnahmen von dieser Regel sind obdachlose Personen und Personen, welche ohne Abmeldung weggezogen sind. Zu den Personen mit Nebenwohnsitz gehören hauptsächlich Wochenaufenthalterinnen und Wochenaufenthalter. Diese sind zu Arbeits- oder Ausbildungszwecken vor Ort und haben ihren Hauptwohnsitz anderswo.
Die Verwendung von Kennzahlen der Wohnbevölkerung empfiehlt sich insbesondere dort, wo es darum geht, die Personengruppe in den Blick zu bekommen, welche die Infrastruktur des betrachteten Gebietes im Zusammenhang mit ihrem Wohnaufenthalt in Anspruch nimmt.
Die ständige Wohnbevölkerung ist eine Teilmenge der Wohnbevölkerung. Zu ihr zählen nur Personen, die sich mit der Absicht dauerhaften Verbleibs mit Hauptwohnsitz im betrachteten Gebiet niedergelassen haben. Bei ausländischen Personen werden Personen mit einer überjährigen Aufenthaltsbewilligung berücksichtigt sowie ausländische Personen, die nur über kurzfristige Aufenthaltsbewilligungen verfügen, jedoch insgesamt schon mindestens ein Jahr in der Schweiz leben.
Die Verwendung von Kennzahlen der ständigen Wohnbevölkerung empfiehlt sich insbesondere dort, wo es darum geht, die Personengruppe im betrachteten Gebiet in den Blick zu bekommen, die dort mit Hauptwohnsitz und ohne kurzfristige Aufenthaltsbefristung lebt. Auch wenn man sich auf die im Beobachtungsraum ordentlich Steuerpflichtigen und (im Fall der Schweizer Bevölkerung) Stimmberechtigten und deren Angehörige konzentrieren möchte, empfiehlt sich die Verwendung von Zahlen zur ständigen Wohnbevölkerung.
Je nach Datenerhebung resultieren in Folge von Unterschieden in den Erhebungsmethoden leicht unterschiedliche Zahlen zur (ständigen) Wohnbevölkerung der gleichen Gebietseinheiten.
STATPOP ist eine vom Bund geleitete und definierte schweizweit flächendeckende Bevölkerungsstatistik, zu welcher die Kantone und Gemeinden wesentliche Beiträge zum Zustandekommen leisten. Die bei STATPOP verwendeten Bevölkerungsdefinitionen sind in der Volkszählungsverordnung (SR 431.112.1) festgehalten. Die Wohnbevölkerung wird dort in drei Gruppen unterteilt:
Ständige Wohnbevölkerung
Jeweils am Hauptwohnsitz alle
- in der Schweiz gemeldeten Personen schweizerischer Staatsangehörigkeit
- ausländischen Staatsangehörigen ausserhalb des Asylprozesses mit einer Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung für mindestens zwölf Monate oder Kurzaufenthaltsbewilligungen für eine kumulierte Aufenthaltsdauer von mindestens zwölf Monaten
- Personen im Asylprozess mit einer Gesamtaufenthaltsdauer von mindestens zwölf Monaten
Nichtständige Wohnbevölkerung
Jeweils am Hauptwohnsitz alle
- ausländischen Staatsangehörigen ausserhalb des Asylprozesses mit einer Kurzaufenthaltsbewilligung für weniger als zwölf Monate,
- Personen im Asylprozess mit einer Gesamtaufenthaltsdauer von weniger als zwölf Monaten
Wohnbevölkerung am Nebenwohnsitz
- Schweizer und ausländische Staatsangehörige mit einem Hauptwohnsitz in der Schweiz, welche sich in einer zweiten Gemeinde ohne Absicht dauernden Verbleibens zu Arbeits- oder Ausbildungszwecken oder wegen Unterbringung in einem Alters- oder Pflegeheim bzw. einer Erziehungs- oder Strafanstalt mindestens während dreier aufeinander folgender Monate oder dreier Monate innerhalb eines Jahres aufhalten. Ein Nebenwohnsitz ist für ausländische Staatsangehörige nur in bestimmten Fällen möglich.
- Personen, die in der Schweiz wohnen, jedoch über keinen Hauptwohnsitz in der Schweiz verfügen und mindestens einmal in der Woche an ihren ausländischen Wohnsitz zurückkehren (z.B. Grenzgänger/-innen mit einem Nebenwohnsitz in der Schweiz).
Die Bevölkerungsstatistik ESPOP wurde vom Bundesamt für Statistik in Zusammenarbeit mit den Kantonen und Gemeinden in den Jahren 1980-2009 (z.T. bis 2010) betrieben.
Analog zur Wohnbevölkerung gemäss STATPOP wurde bei ESPOP das Konzept der "mittleren Wohnbevölkerung" verwendet, welches sich an den Bevölkerungsbegriff der Volkszählungen (bis 2000) anlehnte. Da die definitorischen Unterschiede zu STATPOP allerdings zu gross sind, lassen sich keine Zeitreihen weiterführen.
Bei der Definition der ständigen Wohnbevölkerung liegt der markanteste Unterschied zwischen ESPOP und STATPOP darin, dass bei ESPOP Kurzaufenthalter und Asylbewerbende generell nicht zur ständigen Wohnbevölkerung gezählt wurden.
Als mittlere Wohnbevölkerung wird das arithmetische Mittel der Wohnbevölkerung am 1. Januar und 31. Dezember desselben Jahres definiert.
Ständige ausländische Wohnbevölkerung: Zu dieser Gruppe werden im ZEMIS alle Personen mit einer Aufenthaltsbewilligung B, Niederlassungsbewilligung Ci oder C, sowie Personen mit einer Kurzaufenthaltsbewilligung L, wenn diese gesamthaft über 12 Monate dauert, gezählt.
Nichtständige ausländische Wohnbevölkerung: Zu dieser Gruppe werden alle Personen mit einer Kurzaufenthaltsbewilligung L, wenn diese gesamthaft weniger als 12 Monate dauert, sowie alle Personen im Asylprozess (Bewilligungen N und F) unabhängig von der Aufenthaltsdauer, gezählt.
Die Schweiz unterscheidet zwischen folgenden Aufenthaltsbewilligungen
- C: Niedergelassene
- B: Aufenthalter
- Ci: Aufenthaltsbewilligung mit Erwerbstätigkeit für Familienangehörige von Beamten intergouvernementaler Organisationen und für Mitglieder ausländischer Vertretungen
- L: Kurzaufenthalter
- N: Asylsuchende
- F: vorläufig aufgenommene Ausländer
- G: Grenzgänger
- A: Saisonnierbewilligungen (bis 31. Mai 2002)
Detaillierte Informationen zu den verschiedenen Bewilligungen finden Sie beim Staatssekretariat für Migration (SEM) unter EU/EFTA-Angehörige und Nicht-EU/EFTA-Angehörige
Noch offene Fragen?
Fachstelle für Statistik Kanton St.Gallen
Davidstrasse 35
9001 St.Gallen