Auch 2023 sind, wie bereits in den beiden Vorjahren, mehr Personen aus anderen Kantonen in den Kanton St.Gallen zugezogen als umgekehrt (positiver interkantonaler Wanderungssaldo). 314 Personen beträgt der positive Wanderungssaldo (163 Personen weniger als 2022). Dabei fällt vor allem der positive Saldo gegenüber den Kantonen Graubünden und Schwyz ins Auge. Die Intensität und Richtung des Bevölkerungsaustauschs variiert abhängig vom Ziel- resp. Herkunftskanton. Die meisten Wanderungsbewegungen finden zwischen dem Kanton St.Gallen und seinen Nachbarkantonen statt. Am intensivsten sind die Wanderungsbewegungen zwischen dem Kanton St.Gallen und den Kantonen Zürich und Thurgau.
Die interkantonale Wanderungsintensität (Summe der Zu- und Wegzüge) liegt im Jahr 2023 auf dem Niveau der Vorjahre.
Ein positiver interkantonaler Wanderungssaldo deutet in der Regel auf die Attraktivität des Kantons als Wohn-, Arbeits- oder Ausbildungsstandort hin.
Der interkantonale Wanderungssaldo der ständigen Wohnbevölkerung eines Kantons berechnet sich aus den Zuzügen von Personen der ständigen Wohnbevölkerung in diesen Kanton minus die Wegzüge aus diesem Kanton in einen anderen Schweizer Kanton.
Zur ständigen Wohnbevölkerung zählen:
• alle schweizerischen Staatsangehörigen mit einem Hauptwohnsitz in der Schweiz;
• ausländische Staatsangehörige mit einer Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung für mindestens zwölf Monate (Ausweis B oder C oder EDA-Ausweis [internationale Funktionäre, Diplomaten und deren Familienangehörige]);
• ausländische Staatsangehörige mit einer Kurzaufenthaltsbewilligung (Ausweis L) für eine kumulierte Aufenthaltsdauer von mindestens zwölf Monaten;
• Personen im Asylprozess (Ausweis F oder N) oder mit Schutzstatus S mit einer Gesamtaufenthaltsdauer von mindestens zwölf Monaten.
Publikationsdatum: 22.08.2024
Nächste Aktualisierung bis spätestens: 01.09.2025
Die Infografik sowie die Zahlen, die ihr zugrunde liegen,...
Noch offene Fragen?
Fachstelle für Statistik Kanton St.Gallen
Davidstrasse 35
9001 St.Gallen