Seit dem Jahr 2000 ist die ständige Wohnbevölkerung ab 15 Jahren im Kanton St.Gallen von rund 360'000 bis zum Zeitraum 2020-22 auf rund 432'000 gestiegen. Die aktuellen Zahlen für 2020-22 stammen aus der Strukturerhebung, der Nachfolgeerhebung der Volkszählung. Da es sich hierbei um eine jährlich wiederkehrende Stichprobe handelt, werden die Zahlen für einen Dreijahreszeitraum ausgewertet, um die Genauigkeit zu erhöhen. Die Ergebnisse sind somit wie ein Durchschnitt über den Zeitraum zu verstehen. Insbesondere seit Inkrafttreten der bilateralen Verträge mit der Europäischen Union ist ein zunehmender Anteil des Bevölkerungswachstums auf die Zuwanderung von Personen aus dem Ausland zurückzuführen. Entsprechend erhöhte sich der Anteil von Personen mit Migrationshintergrund zwischen 2000 und 2020-22 von 27 auf 36 Prozent und liegt damit nun bei über einem Drittel. Der Anteil der Personen ohne Migrationshintergrund sank im betrachteten Zeitraum von 73 auf 64 Prozent.
Unter der Bevölkerung mit Migrationshintergrund machen in der Schweiz geborene Ausländerinnen und Ausländer und Eingebürgerte im Zeitraum 2020-22 rund 7 Prozent der ständigen Wohnbevölkerung ab 15 Jahren aus. Bei fast 8 Prozent handelt es sich um im Ausland geborene, aber inzwischen eingebürgerte Personen. Der Bevölkerungsanteil von Ausländerinnen und Ausländer, die im Ausland geboren und in die Schweiz zugezogen sind (Ausländer/innen "der ersten Generation"), lag im Jahr 2000 noch bei 16 Prozent und ist bis zum Zeitraum 2020-22 um gut 5 Prozentpunkte auf knapp 22 Prozent gestiegen.
Die Bevölkerung mit Migrationshintergrund ist heterogen. Je länger der Aufenthalt in der Schweiz bereits andauert umso mehr kann davon ausgegangen werden, dass die Kenntnisse der Landessprache vorhanden sind, eine grössere Teilhabe am kulturellen und gesellschaftlichen Leben besteht, und allgemein die Integration in die Schweizerische Lebens- und Arbeitswelt ihren Weg genommen hat. Die formale Einbürgerung spielt dabei noch einmal eine besondere Rolle, da hiermit auch deutlich die persönliche Integrationsbereitschaft zum Ausdruck kommt. Wer eingebürgert ist, verfügt über alle staatsbürgerlichen Rechte und politischen Partizipationsmöglichkeiten. Auch innerhalb der Ausländer/innen der ersten Generation kann das Ausmass der Integration sehr uneinheitlich ausfallen und hängt in hohem Mass von der kulturellen Nähe des Herkunftslandes zur Schweiz sowie der bisherigen Aufenthaltsdauer und den Sprachkenntnissen ab, dennoch ist in jedem Fall ein unterschiedlicher Erfahrungshintergrund vorhanden, der zur Heterogenität der Bevölkerung beiträgt.
Die Typologie der Bevölkerung nach Migrationsstatus folgt weitgehend den Definitionen des Bundesamts für Statistik, das im Jahr 2014 ein Indikatorensystem zum Migrationshintergrund der Bevölkerung vorgestellt hat. Die am weitesten differenzierte Typologie basiert dabei auf der Staatsangehörigkeit, dem Geburtsort der betroffenen Person und dem Geburtsland des Vaters bzw. der Mutter. In der hier vorliegenden Auswertung konnte allerdings das Merkmal des Geburtslands der Eltern nicht verwendet werden, da diese Angaben in der Volkszählung 2000 nicht vorlagen und somit kein längerfristiger Zeitvergleich möglich wäre. Die hier verwendete Typologie der Bevölkerung nach Migrationsstatus basiert demnach ausschliesslich auf den Merkmalen Staatsangehörigkeit (bei Schweizer/innen inkl. der Information, ob eine Person eingebürgert wurde oder nicht) und dem Geburtsland.
Die "Bevölkerung ohne Migrationshintergrund" umfasst alle gebürtigen Schweizer/innen. Darunter gibt es auch Personen, deren Eltern im Ausland geboren sind. Im Zeitraum 2020-22 betraf dies etwa 5300 Personen im Kanton St.Gallen. Zur "Bevölkerung mit Migrationshintergrund" werden auch in der Schweiz geborene, und später eingebürgerte Personen gezählt, deren Eltern ebenfalls in der Schweiz geboren wurden oder der dritten und höheren Einwanderungsgeneration angehören (zusammen rund 1760 Personen).
Die Schweizerische Strukturerhebung findet bei einer Stichprobe der Personen der ständigen Wohnbevölkerung statt, die mindestens 15 Jahre alt sind und in Privathaushalten leben. Die Stichprobe umfasst schweizweit mindestens 200'000 Personen. Ein Teil der Kantone finanziert eine Erhöhung der Stichprobe auf ihrem Gebiet, wovon der Kanton St.Gallen bisher jedoch noch keinen Gebrauch gemacht hat. Es werden Ergebnisse auf Ebene Personen wie auch Privathaushalten produziert. Die Ergebnisse sind Hochrechnungen auf die Gesamtbevölkerung. Diese unterliegen einem Stichprobenfehler und sind deshalb als Schätzungen zu interpretieren. Der Stichprobenfehler der Schätzwerte wird in der Regel durch Vertrauensintervalle auf Basis einer Wahrscheinlichkeit von 95 Prozent ausgewiesen. Beispiel: Schätzwert Merkmal X = 67 Prozent der Bevölkerung mit einem Vertrauensintervall von +/- 2: Mit einer Wahrscheinlichkeit von 95 Prozent liegt der wahre Anteil von Merkmal X zwischen 65 und 69 Prozent.
Bei der hier vorliegenden Auswertung der Strukturerhebung wurden die Stichproben von drei aufeinanderfolgenden Erhebungsjahren zusammengenommen (sogenanntes Pooling), wobei den einzelnen Personen nur jeweils ein Drittel ihres Gewichts zubemessen wurde. Durch diese Vergrösserung der Datengrundlage kann der Stichprobenfehler verringert werden und eine detailliertere Auswertung erfolgen. Die Zahlen beziehen sich damit auf den entsprechenden Dreijahreszeitraum.
Die Daten der Volkszählung 2000 wurden vom Bundesamt für Statistik mit den Daten der Strukturerhebung harmonisiert, so dass sie sich auf die gleiche Bevölkerungsauswahl wie in der Strukturerhebung beziehen.
Nächste Aktualisierung bis spätestens: 30.06.2025
Die Infografik sowie die Zahlen, die ihr zugrunde liegen,...
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