Je älter eine Person ist, umso länger verbleibt sie auch im Spital. Patientinnen und Patienten ab 80 Jahren müssen im Jahr 2023 bei einem Spitalaufenthalt mit durchschnittlich 7,5 Tagen Dauer rechnen, PatientInnen zwischen 18 und 59 Jahren dagegen mit 3,7 Tagen und PatientInnen zwischen 60 und 79 Jahren mit 5,6 Tagen. Auch innerhalb der jüngeren Altersklasse bis 59 Jahre gibt es eine steigende Aufenthaltsdauer mit dem Alter, allerdings ist hier der Zusammenhang bei weitem nicht so stark ausgeprägt. Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer der St.Galler Bevölkerung in Spitälern ist seit dem Jahr 2010 über alle Altersklassen hinweg gesunken.
Da Spitalaufenthalte kostspielig sind, ist die durchschnittliche Aufenthaltsdauer von volkswirtschaftlicher Bedeutung. Eine Veränderung der Aufenthaltsdauer im Zeitablauf kann auf verschiedene Faktoren zurückgeführt werden: es spielen sowohl veränderte institutionelle und finanzielle Regelungen eine Rolle, als auch die Effizienz in der Klinikorganisation, die medizinische Entwicklung und die demographische Zusammensetzung der Bevölkerung.
Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer berechnet sich wie folgt: Anzahl Pflegetage geteilt durch die Anzahl Spitalaufenthalte. Als Pflege-, resp. Aufenthaltstag gelten der Aufnahmetag sowie jeder weitere Tag des Spitalaufenthalts ohne den Verlegungs- oder Entlassungstag.
Als Spitalaufenthalte gelten Aufenthalte in einem Schweizer Spital von mindestens 24 Stunden zur Untersuchung, Behandlung und Pflege. Aufenthalte im Spital von weniger als 24 Stunden, bei denen während einer Nacht ein Bett belegt wird, sowie Aufenthalte im Spital bei Überweisung in ein anderes Spital und bei Todesfällen gehören ebenfalls dazu. Mehrfachaufenthalte von Personen, die innerhalb von 18 Tagen erneut stationär aufgenommen werden, werden unter bestimmten Voraussetzungen als ein einziger Aufenthalt gezählt (ab 2012).
Nächste Aktualisierung bis spätestens: 15.12.2025
Die Infografik sowie die Zahlen, die ihr zugrunde liegen,...
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