Je älter man ist, umso grösser wird die Wahrscheinlichkeit eines Spitalaufenthalts. So lag im Jahr 2023 die Hospitalisierungsrate der Bevölkerung ab 80 Jahren mit 452 Spitalaufenthalten je 1'000 Personen gut viereinhalbmal so hoch wie die Hospitalisierungsrate der 18- bis 59-Jährigen mit 99 Spitalaufenthalten je 1'000 Personen der entsprechenden Altersgruppe und fast doppelt so hoch wie bei den 60- bis 79-Jährigen. Innerhalb der jüngeren Altersklasse bis 59 Jahren ist nur ein geringfügiger Anstieg der Hospitalisationsraten mit dem Alter zu beobachten. Betrachtet man die zeitliche Entwicklung, so sind die Hospitalisationsraten der St.Gallerinnen und St.Galler bei den unter 80-Jährigen bis zum Jahr 2018 nahezu konstant geblieben, seitdem jedoch leicht rückläufig. Bei der Bevölkerung ab 80 Jahren hat sich die Häufigkeit der Spitalaufenthalte uneinheitlich entwickelt und ist ab 2022 nach der Corona-Pandemie wieder angestiegen.
Die Hospitalisationsrate ist ein wichtiger Indikator für die Inanspruchnahme stationärer medizinischer Leistungen. Sie blendet den Effekt der Bevölkerungsentwicklung auf die Zahl der Spitalaufenthalte aus und lässt somit Vergleiche über die Zeit, über Regionen und über verschiedene Bevölkerungsgruppen (z.B. nach Alter oder Geschlecht) zu. Veränderungen in der Hospitalisationsrate können verschiedentliche Ursachen haben, so z.B. Veränderungen im Gesundheitszustand der Bevölkerung, strukturelle Entwicklungen der stationären gegenüber ambulanten Versorgung, Verbesserung der medikamentösen Behandlung, als auch Reaktionen auf veränderte gesetzliche und finanzielle Rahmenbedingungen.
Die Hospitalisationsrate ist definiert als die Anzahl Spitalaufenthalte je 1'000 Personen der Referenzbevölkerung. Im vorliegenden Fall ist die Referenzbevölkerung die ständige Wohnbevölkerung der jeweils betrachteten Altersklasse.Als Spitalaufenthalte gelten Aufenthalte in einem Schweizer Spital von mindestens 24 Stunden zur Untersuchung, Behandlung und Pflege. Aufenthalte im Spital von weniger als 24 Stunden, bei denen während einer Nacht ein Bett belegt wird, sowie Aufenthalte im Spital bei Überweisung in ein anderes Spital und bei Todesfällen gehören ebenfalls dazu. Mehrfachaufenthalte von Personen, die innerhalb von 18 Tagen erneut stationär aufgenommen werden, werden unter bestimmten Voraussetzungen als ein einziger Aufenthalt gezählt (ab 2012).
Nächste Aktualisierung bis spätestens: 15.12.2025
Die Infografik sowie die Zahlen, die ihr zugrunde liegen,...
Noch offene Fragen?
Fachstelle für Statistik Kanton St.Gallen
Davidstrasse 35
9001 St.Gallen