Der Kanton St.Gallen vollzieht die eidgenössischen Vorschriften über die Luftreinhaltung mit dem Ziel, die Immissionsgrenzwerte der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) einzuhalten. Seit den 80er Jahren konnten viele Schadstoffe durch Massnahmen wie beispielsweise Emissionsvorschriften oder Lenkungsabgaben reduziert werden.
Dennoch gibt es in der Schweiz und im Kanton St.Gallen nach wie vor Schadstoffe, bei denen zu hohe Belastungen auftreten. Ein Beispiel dafür ist Stickstoffdioxid (NO2), eine Vorläufersubstanz für das bodennahe Ozon. Stickstoffdioxid (NO2) entsteht vor allem durch die Verbrennung von fossilen Brenn- und Treibstoffen. Die Belastung eines Standorts hängt daher insbesondere davon ab, wie stark dieser durch den Strassenverkehr beeinflusst ist.
Die Abbildung zeigt für verschiedene Orte im Kanton St.Gallen die Jahresmittelwerte der NO2-Belastung. Dank der Verschärfung der Abgas-Grenzwerte für Motorfahrzeuge und deren Kontrolle, hat die Luftbelastung durch Motorenabgase in den letzten Jahren deutlich abgenommen. Im Jahr 2023 wird der NO2-Jahresmittelgrenzwert erstmals an allen Messstationen unterschritten. Der Messort "St.Gallen Rorschacherstrasse" wurde 2015 aufgehoben.
In der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) des Bundes (SR 814.318.142.1) sind Grenzwerte für die Konzentration von Stickstoffdioxid (NO2), einer Vorläufersubstanz für das bodennahe Ozon, definiert. Hohe NO2-Konzentrationen können negative gesundheitliche Auswirkungen haben, insbesondere auf die Atemwege. Für die Umsetzung der LRV sind die Kantone zuständig.
Die Überwachung der Luftqualität im OSTLUFT-Gebiet (Ostschweizer Kantone und Fürstentum Liechtenstein) erfolgt durch kontinuierlich betriebene Messstationen, die an unterschiedlichen Standorten stehen und verschiedene Leitschadstoffe in hoher Zeitauflösung messen (Feinstaub, NO2, Ozon, etc.). Diese Standorte charakterisieren typische Belastungssituationen (z.B. städtisch und verkehrsexponiert oder ländlich und quellenfern). In Ergänzung zu den Stationen werden NO2-Konzentrationen mit Hilfe von NO2-Passivsammlern erhoben. Die Messungen erfolgen mittels Dreifachbestimmung und liegen als Mittelwerte über zwei Wochen vor. Passivsammler brauchen keine Stromversorgung und können wegen ihrer geringen Grösse und einfachen Handhabung benutzt werden, um grossflächige Untersuchungen durchzuführen.
Nächste Aktualisierung bis spätestens: 31.07.2025
Die Infografik sowie die Zahlen, die ihr zugrunde liegen,...
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9001 St.Gallen