Die Arbeitslosenquote ist während der Jahre 2020/2021 aufgrund der Corona-Pandemie deutlich angestiegen. Im Jahr 2022 lag sie auf dem tiefsten Niveau seit über 10 Jahren und ist 2023 weiter gesunken, auf 1,5 Prozent. Die Arbeitslosenquote war im Kanton St.Gallen in den letzten Jahren stets deutlich tiefer als der gesamtschweizerische Durchschnitt. Dies gilt auch unter Berücksichtigung des Vertrauensintervalls. Am stärksten näherte sich die Arbeitslosenquote im Kanton St.Gallen in den Jahren 2010 und 2019 sowie 2022 und 2023 dem schweizerischen Niveau an. In den Jahren 2013 bis 2016 betrug der Abstand stets rund 0,8 Prozentpunkte. 2017 bis 2019 ist die Differenz langsam zurückgegangen, in den Corona-Jahren 2020 und 2021 dann wieder etwas gestiegen.
Die Arbeitslosenquote gibt auf der individuellen Ebene Aufschluss über das Risiko, trotz Arbeitswillens keine Arbeit zu haben und auf die Unterstützung des regionalen Arbeitsvermittlungszentrums (RAV) angewiesen zu sein. In der volkswirtschaftlichen Sicht zeigt die Quote an, welcher Teil des Arbeitskräftepotenzials nicht ausgeschöpft wird, wobei Arbeit suchende Personen, die nicht auf einem RAV registriert sind, nicht berücksichtigt sind (z.B. beim RAV gemeldete Arbeitslose, deren Bezugsberechtigung für Zahlungen der Arbeitslosenversicherung endete und die sich beim RAV abgemeldet haben, obwohl sie weiterhin keine Stelle haben).
Anteil der bei den Arbeitsmarktbehörden gemeldeten Arbeitslosen an den Erwerbspersonen. Die Zahl der Erwerbspersonen wurde bis 2009 anhand der Volkszählungen berechnet (letzte: 2000), ab 2010 anhand der Strukturerhebung. Für die Quoten der Jahre 2010-2013 wird auf die Zahlen der Strukturerhebung 2010 zurückgegriffen, ab 2014 auf die gepoolten Werte der Strukturerhebungen 2012-2014. Bei Jahreswerten wird der Zwölfmonatsdurchschnitt verwendet. Als Erwerbspersonen gelten Personen, die über eine Erwerbsarbeit verfügen oder auf Stellensuche sind. Bei der Strukturerhebung handelt es sich um eine Stichprobenerhebung. Die auf deren Basis geschätzte Anzahl an Erwerbspersonen ist mit einem Stichprobenfehler behaftet. Die Grösse des möglichen Stichprobenfehlers wird mit Vertrauensintervallen auf Basis einer 95-prozentigen Wahrscheinlichkeit angegeben. Ein Vertrauensintervall von +/- 0.5 für eine Quote von 4 bedeutet, dass der wahre Wert sich mit einer Wahrscheinlichkeit von 95 Prozent im Bereich von 3.5 und 4.5 befindet.
Geplante nächste Aktualisierung bis spätestens: 15.01.2025
Die Infografik sowie die Zahlen, die ihr zugrunde liegen,...
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