Im Kanton St.Gallen lagen die Wohnungsnettomieten im Jahr 2022 bei allen Grössenkategorien unter dem schweizweiten Durchschnitt. Eine Vier-Zimmer-Wohnung in St.Gallen kostete etwa 190 Franken weniger als im gesamtschweizerischen Durchschnitt und rund 450 Franken weniger als in Zürich, wo das Mietniveau insgesamt überdurchschnittlich ausfällt. Die sehr grossen Wohnungen mit sechs Zimmern oder mehr weisen im Kantonsvergleich die grösste Schwankungsbreite bei den Mieten aus. Dort ist auch der Unterschied zwischen dem Kanton Thurgau und dem Kanton Zürich (den beiden hier betrachteten Extremen) am deutlichsten.
Die Ausgaben für Wohnen und Energie machen 2021 laut Haushaltsbudgeterhebung des BFS in einem durchschnittlichen Schweizer Privathaushalt rund 14 Prozent des Bruttoeinkommens und gut 29 Prozent der Konsumausgaben aus. Die Höhe und Entwicklung der Mietpreise spielen deshalb eine wichtige Rolle für die Lebenshaltungskosten.
Zur Bestimmung der Zimmerzahl einer Wohnung wird auf Ganzzahlen abgerundet (z.B. von 4 1/2 auf 4). Der Wohnungsnettomietpreis umfasst den monatlich fälligen Mietzins ohne Nebenkosten für Heizung, Warmwasser, etc. Für die Auswertung werden Miet- und Genossenschaftswohnungen berücksichtigt.
Die Angaben zu den Wohnungsnettomietpreisen stammen aus den ab dem Jahr 2010 jährlich durchgeführten Strukturerhebungen. Die Strukturerhebung basiert auf einer Stichprobe der Personen der ständigen Wohnbevölkerung, die mindestens 15 Jahre alt sind und in Privathaushalten leben. Diese Stichprobe umfasst schweizweit mindestens 200'000 Personen, wobei ein Teil der Kantone eine Erhöhung der Stichprobe auf ihrem Gebiet finanziert, um damit die Genauigkeit der Ergebnisse zu verbessern. Die Ergebnisse werden sowohl auf Ebene von Personen wie auch von Privathaushalten produziert, wobei die in einer Wohnung zusammenlebende Personengruppe als ein Privathaushalt gilt. Die Wohnungsnettomietpreise stellen eine Auswertung auf Ebene der Privathaushalte dar.
Die auf Basis der Strukturerhebungsdaten produzierten Informationen unterliegen einem Stichprobenfehler und sind deshalb als Schätzungen zu interpretieren. Der Stichprobenfehler der Schätzwerte wird durch Vertrauensintervalle auf Basis einer Wahrscheinlichkeit von 95 Prozent ausgewiesen. Beispiel: Schätzwert = 130 mit einem Vertrauensintervall von +/- 7: Mit einer Wahrscheinlichkeit von 95 Prozent liegt der wahre Wert zwischen 123 und 137.
Nächste Aktualisierung bis spätestens: 30.06.2025
Die Infografik sowie die Zahlen, die ihr zugrunde liegen,...
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