Sowohl der Kanton St.Gallen wie auch die Gesamtschweiz verzeichneten in den letzten 14 Jahren positive internationale Wanderungssaldi der ausländischen Staatsangehörigen. Das heisst, es zogen mehr Personen zu als weg, was zu einer Nettozuwanderung führte. Das Ausmass dieser Nettozuwanderung hat von 2008 bis 2010 abgenommen. Der Rückgang stand in Zusammenhang mit der Finanzkrise 2008 und dem darauffolgenden wirtschaftlichen Konjunktureinbruch. Diese Auswirkungen auf die Zuwanderung waren im Kanton St.Gallen markanter als in der Gesamtschweiz. In den darauffolgenden Jahren verlief die Entwicklung im Kanton St.Gallen und der Schweiz unterschiedlich: nach einem Aufschwung im 2010 war in der Gesamtschweiz bereits ab 2013 wieder ein Rückgang zu verzeichnen, der im Kanton St.Gallen erst ein Jahr später einsetzte. Im Jahr 2016 stiegen die Zahlen im Kanton St.Gallen bereits wieder, während sie in der Schweiz bis ins Jahr 2020 weiter zurückgingen. Im Jahr 2023 zeigte sich im Kanton St.Gallen ein Rückgang der Nettozuwanderung, während diese gesamtschweizerisch weiterhin steigend war. Sie betrug im Kanton St.Gallen Ende 2023 rund 4'000 Personen.
Ein positiver Wanderungssaldo trägt zum Wachstum der Bevölkerungszahl bei, ein negativer zum Rückgang. Ein positiver Wanderungssaldo weist in der Regel auf die Wohnort-, Arbeitsmarkt- oder Bildungsstandortattraktivität hin.
Positive Wanderungssaldi der Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft können für die Zuwandernden wie die Aufnehmenden sowohl mit Belastungen (z.B. Integrationsaufwand) wie auch mit positiven Auswirkungen (z.B. Arbeitskräfteeinsatz, Binnennachfrage) verbunden sein.
Der kantonale Wanderungssaldo ist die Differenz zwischen den Zuzügen in den Kanton und den Wegzügen aus dem Kanton. Darunter fallen sowohl die internationalen wie die interkantonalen Zu- und Wegzüge. Der Schweizer Wanderungssaldo ist die Differenz zwischen den Zuzügen in die Schweiz und den Wegzügen aus der Schweiz.
Es werden alle Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft berücksichtigt, welche über eine Aufenthalts- (B), Niederlassungs- (C), Kurzaufenthaltsbewilligung (L) oder eine Aufenthaltsbewilligung für erwerbstätige Angehörige von internationalen Funktionären (Ci) verfügen.
Nächste Aktualisierung bis spätestens: 28.02.2025
Die Infografik sowie die Zahlen, die ihr zugrunde liegen,...
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