Der mit Abstand grösste Teil der ausländischen Zuziehenden aus dem Ausland wandert in den Kanton St.Gallen ein um hier zu arbeiten. Deren Zahl unterliegt im Zeitverlauf beträchtlichen Schwankungen, die zu einem markanten Teil auf die wirtschaftliche Konjunktur zurückzuführen sind. Der Rückgang im Jahr 2020 sowie die Erholung im Jahr 2021 und 2022 ist jedoch eher durch die Einschränkungen der Mobilität und der Arbeitsmöglichkeiten im Zusammenhang mit COVID-19-Pandemie zu sehen: im Jahr 2020 zogen rund 1'000 Personen weniger als im Vorjahr mit einer Kurzarbeitsbewilligung in den Kanton St.Gallen. Der Familiennachzug ist der zweithäufigste Grund für eine Zuwanderung und im Ausmass stabiler, hat im Jahr 2022 jedoch auch stärker als im Vorjahr zugenommen.
Zuzüge erhöhen die Bevölkerungszahl in der entsprechenden Gebietseinheit. Sie deuten in der Regel auf die Wohnort-, Arbeitsmarkt- oder Bildungsstandortattraktivität der entsprechenden Gebietseinheit hin.
Der von den Migrationsbehörden bei der Einreise erfasste Aufenthaltszweck gibt Hinweise auf die wichtigsten Beweggründe für die Wohnsitzname im Zuzugsgebiet.
Zuzüge umfassen die Personen, welche im Beobachtungszeitraum neu einen Wohnsitz im Zuzugsgebiet errichtet haben. Man spricht von einem internationalen Zuzug, wenn die Herkunft der Zuziehenden im Ausland liegt. Bei einem interkantonalen Zuzug liegt die Herkunft in einem anderen Schweizer Kanton. Bei einem interkommunalen Zuzug kommt die zuziehende Person aus einer Gemeinde desselben Kantons.
Es werden alle Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft berücksichtigt, welche über eine Aufenthalts- (B), Niederlassungs- (C), Kurzaufenthaltsbewilligung (L) oder eine Aufenthaltsbewilligung für erwerbstätige Angehörige von internationalen Funktionären (Ci) verfügen. Erhalten Asylbewerber den Status als anerkannte Flüchtlinge (Aufenthaltsbewilligung B), so werden sie als Zuziehende gezählt.
Nächste Aktualisierung bis spätestens: 31.01.2024
Die Infografik sowie die Zahlen, die ihr zugrunde liegen,...
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