Der Wanderungssaldo der ausländischen Wohnbevölkerung (ausländische Staatsangehörige mit einem bewilligungspflichtigen Wohnsitz im Kanton St.Gallen) ist seit der Jahrtausendwende immer positiv. Das heisst, es ziehen jedes Jahr mehr ausländische Personen in den Kanton St.Gallen zu (aus dem Ausland oder aus anderen Kantonen), als aus diesem wegziehen. Der Verlauf des Wanderungssaldos (Total) widerspiegelt in groben Zügen den wirtschaftlichen Konjunkturverlauf. Dieser Sachverhalt verdankt sich in erster Linie der Wanderung von Personen mit einer Staatsangehörigkeit der EU17/EFTA-Staaten. Weniger oder gar nicht ausgeprägt ist die Parallelität zur Wirtschaftskonjunktur bei Personen aus Drittstaaten, deren Zuwanderung kontingentiert ist. Im Jahr 2020 sind - wahrscheinlich im Zuge der COVID-19-Pandemie - weniger Personen in den Kanton St.Gallen zugewandert. Da jedoch im Vergleich zum Vorjahr auch weniger wieder weggezogen sind, resultiert auch für das Jahr 2020 ein höherer Nettowanderungssaldo als im Vorjahr. Im Jahr 2021 und noch ausgeprägter im Jahr 2022 stieg die Zuwanderung um einiges stärker als die Abwanderung, was zu den grössten positiven Wanderungssaldi im gesamten Beobachtungszeitraum geführt hat. Der Wanderungssaldo 2022 ist der grösste bisher gemessene Wert. 2023 ergibt sich gegenüber dem Vorjahr ein etwas kleinerer Saldo, insgesamt gesehen ist der Wert jedoch immer noch hoch.
Ein positiver Wanderungssaldo vergrössert den Bevölkerungsstand, ein negativer reduziert ihn. Ein positiver Wanderungssaldo weist in der Regel auf die Wohnort-, Arbeitsmarkt- oder Bildungsstandortattraktivität hin.
Positive Wanderungssaldi der Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft können für die Zuwandernden wie die Aufnehmenden sowohl mit Belastungen (z.B. Integrationsaufwand) wie auch mit positiven Auswirkungen (z.B. Arbeitskräfteeinsatz, Binnennachfrage) verbunden sein.
Der Wanderungssaldo ist die Differenz zwischen den Zuzügen in eine bestimmte Raumeinheit und den Wegzügen aus dieser Raumeinheit.
Es wird die ausländische Wohnbevölkerung mit einer Aufenthalts- (B), Niederlassungs- (C), Kurzaufenthaltsbewilligung (L) oder einem EDA-Ausweis für internationale Funktionäre (Ci) berücksichtigt.
Die Datenaufbereitung für diesen Indikator wurde im Juni 2018 gegenüber früheren Publikationen verändert, so dass diese nur noch bedingt miteinander vergleichbar sind. Zum einen wurden die Zemis-Daten von 2008-2014 revidiert. Bei der Berechnung wurden zudem auch Korrekturgrössen wie 'Reaktivierungen von irrtümlich abgemeldeten Personen' oder 'automatische Abmeldungen' berücksichtigt. Ausserdem wurde Kroatien neu der EU zugeordnet, da es 2013 dieser beigetreten ist. Die Aufteilung der Zuzugsgebiete der EU richtet sich nach dem Aufnahmejahr in resp. des Austrittsjahres aus der EU.
Nächste Aktualisierung bis spätestens: 31.01.2025
Die Infografik sowie die Zahlen, die ihr zugrunde liegen,...
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