Im Kanton St.Gallen wurden zwischen 2010 und 2021 durchschnittlich 42 Prozent der öffentlichen und privaten Bauausgaben für Umbau- und Unterhaltsarbeiten an bestehenden Bauten getätigt. Dieser Anteil ist im Laufe der Jahre tendenziell gestiegen und lag 2021 bei 45 Prozent. Der Kanton St.Gallen liegt damit nahe dem Schweizer Durchschnitt und den Werten des Nachbarkantons Zürich. Selbst im Kanton Thurgau, wo die Neuerstellung von Bauten bis Mitte der 2010er-Jahre einen deutlich grösseren Stellenwert einnahm, näherte sich die Bedeutung von Umbau und Unterhalt dem gesamtschweizerischen Niveau an.
Der Indikator ist ein Kennzeichen dafür, wie stark in den Erhalt des physischen Kapitals im Sinne der bereits bestehenden baulichen Infrastruktur investiert wird. Je höher der Anteil, desto stärker wird in den Erhalt bereits bestehender baulicher Infrastruktur investiert.
Anteil der Summe von Umbauinvestitionen (öffentliche und private) und Ausgaben für öffentliche Unterhaltsarbeiten am Total der baubewilligungspflichtigen Bauausgaben.
Die Bauinvestitionen umfassen die im Beobachtungszeitraum realisierten Investitionen in baubewilligungspflichtige Bauprojekte (öffentlicher und privater Hoch- und Tiefbau). Es kann sich dabei um Neu-, Umbauten oder Unterhaltsarbeiten handeln. Bei Neu- oder Umbauten werden sämtliche Ausgaben berücksichtigt, die bei der Realisierung eines Bauwerks anfallen. Zur Realisierung zählen alle Vorbereitungsarbeiten, die reinen Baukosten, alle fest eingebauten Einrichtungen, die der spezialisierten Nutzung eines Bauwerks dienen, die Umgebungsarbeiten sowie alle Erschliessungsarbeiten innerhalb der Grundstücksgrenzen und alle Baunebenkosten. Nicht eingeschlossen sind die Kosten für den Erwerb des Grundstücks, die Erschliessung ausserhalb der Grundstücksgrenzen und die Kosten für die Ausstattung mit mobilen Gegenständen. Unterhaltsarbeiten sind bauliche Arbeiten, die der Wahrung oder der Wiederherstellung der Funktionstauglichkeit von baulichen Objekten dienen. Die öffentlichen Unterhaltsarbeiten werden vollständig erfasst, bei den privaten bleiben die nicht bewilligungspflichtigen Unterhaltsarbeiten unberücksichtigt.
Nächste Aktualisierung bis spätestens: 30.11.2025
Die Infografik sowie die Zahlen, die ihr zugrunde liegen,...
Noch offene Fragen?
Fachstelle für Statistik Kanton St.Gallen
Davidstrasse 35
9001 St.Gallen