Personen mit einem deutschem Pass bilden seit über fünfzehn Jahren die grösste im Kanton St.Gallen ständig niedergelassene Gruppe ausländischer Staatsangehöriger. Nach einer starken Wachstumsphase bis 2013 stagnierte ihre Zahl bis 2018, um dann ab 2019 wieder anzusteigen. Ebenfalls weiter zugenommen hat die Zahl der Personen aus Italien und Österreich. Demgegenüber ist die Zahl der Saatsangehörigen aus Bosnien und Herzegowina, Nordmazedonien sowie der Türkei seit Jahren stabil oder gar rückläufig. Die Zunahme bei Staatsangehörigen aus dem Kosovo in den Jahren 2012 bis 2015 ist grösstenteils darauf zurückzuführen, dass sich bereits im Kanton ansässige ehemals serbische Staatsangehörige neu unter kosovarischer Staatsangehörigkeit haben eintragen lassen. Entsprechend spiegelbildlich ist in diesem Zeitraum die Abnahme bei den serbischen Staatsangehörigen.
Die ständige ausländische Bevölkerung umfasst den Personenkreis, der mit einer längerfristigen Perspektive in einer Gebietseinheit Hauptwohnsitz genommen hat.
Berücksichtigt werden die zehn grössten ausländischen Personengruppen im Kanton St.Gallen.
Zur ständigen ausländischen Wohnbevölkerung werden gezählt:
• ausländische Staatsangehörige mit einer Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung für mindestens zwölf Monate (Ausweis B oder C oder Ci [erwerbstätige Angehörige von internationalen Funktionären und Diplomaten])
• ausländische Staatsangehörige mit einer Kurzaufenthaltsbewilligung (Ausweis L) für eine kumulierte Aufenthaltsdauer von mindestens zwölf Monaten
Die Staatengruppierung der EU richtet sich nach dem Inkrafttreten des Personenfreizügigkeitsabkommens. Zu Details hierzu gelangen Sie über den untenstehenden Link.
Nächste Aktualisierung bis spätestens: 31.01.2025
Unterteilung der EU gemäss Einführung der Personenfreizügigkeit
Die Infografik sowie die Zahlen, die ihr zugrunde liegen,...
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9001 St.Gallen