Gleich nach Abschluss der Berufsausbildung spielt insbesondere die Familiensituation eine Rolle, wenn es um die Entscheidung über den Grad der Erwerbsbeteiligung geht. Häufig entscheiden sich dabei Frauen mit Kind(ern) für eine Teilzeitarbeit oder gar eine Erwerbspause. In der Altersgruppe von 25 bis 44 Jahren, in welcher der Hauptteil der Familienphase liegt, ist daher der Anteil der Frauen, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen, an allen Frauen dieser Altersgruppe (Erwerbstätigenquote) auf allen Ausbildungsniveaus deutlich tiefer als bei den Männern. Mit rund 57 Prozent am kleinsten ist die Erwerbstätigenquote bei Frauen mit einem tiefen Ausbildungsniveau. Aber auch bei Männern zeigt sich, dass der Anteil der Erwerbstätigen innerhalb der Altersgruppe der 25- bis 44-Jährigen mit einer Ausbildung auf Ebene Sekundarstufe I (obligatorische Schule) am niedrigsten ist. Sehr deutlich fällt der hohe Teilzeitanteil bei den erwerbstätigen Frauen in dieser Altersgruppe über alle Ausbildungsniveaus aus. Rund die Hälfte der erwerbstätigen Frauen hat einen Beschäftigungsgrad von weniger als 90 Prozent. Die Teilzeit-Erwerbstätigenquote liegt bei 40 Prozent, bei den Männern beträgt sie neun Prozent.
Volkswirtschaftlich betrachtet stellen die Erwerbstätigen der Wirtschaft Produktivkraft zur Verfügung. Aus individueller Perspektive ist die Erwerbsarbeit eine der wichtigsten Quellen zur Erzielung des für den Lebensunterhalt nötigen Einkommens. Gleichzeitig erlaubt sie das Einbringen und Entwickeln von beruflichen Fähigkeiten. Die Möglichkeiten zur Teilnahme am Erwerbssystem werden unter anderem beeinflusst durch die Anforderungen und Bedürfnisse seitens der Familie und der Freizeit. Gesellschaftliche Rollenbilder und die Ausgestaltung von Infrastrukturen (z.B. familienergänzende Kinderbetreuung), aber auch die individuellen Möglichkeiten und Herausforderungen am Arbeitsmarkt (z.B. Qualifikation, Führungsverantwortung) stellen wichtige Rahmenbedingungen dar, welche den Grad der Erwerbsbeteiligung beeinflussen.
Die Betrachtung der Erwerbstätigenquote ermöglicht Aussagen zum Ausmass der Integration der Bevölkerung oder Teilgruppen davon ins Erwerbsleben. Sie gibt auch Hinweise auf die Stellenpensenstruktur der Erwerbstätigen, was beispielsweise bei Fragen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf von Interesse ist.
Die auf Basis der schweizerischen Strukturerhebung berechnete Erwerbstätigenquote bezeichnet den Anteil der erwerbstätigen Personen am Total der Referenzbevölkerung (Erwerbstätige und Nichterwerbstätige).
Werden Teilzeiterwerbstätigenquoten ausgewiesen, so bezeichnen sie entsprechend den Anteil der teilzeit-erwerbstätigen Personen am Total der jeweiligen Personengruppe. Die (Teilzeit-) Erwerbstätigenquote ist nicht zu verwechseln mit der Erwerbsquote (Anteil der Erwerbspersonen, also Erwerbstätige und Erwerbslose, am Total der Referenzbevölkerung).
Die Schweizerische Strukturerhebung findet bei einer Stichprobe der Personen der ständigen Wohnbevölkerung statt, die mindestens 15 Jahre alt sind und in Privathaushalten leben. Die Stichprobe umfasst schweizweit mindestens 200'000 Personen. Ein Teil der Kantone finanziert eine Erhöhung der Stichprobe auf ihrem Gebiet, wovon der Kanton St.Gallen bisher jedoch noch keinen Gebrauch gemacht hat. Es werden Ergebnisse auf Ebene Personen wie auch Privathaushalten produziert. Die Ergebnisse sind Hochrechnungen auf die Gesamtbevölkerung. Diese unterliegen einem Stichprobenfehler und sind deshalb als Schätzungen zu interpretieren. Der Stichprobenfehler der Schätzwerte wird in der Regel durch Vertrauensintervalle auf Basis einer Wahrscheinlichkeit von 95 Prozent ausgewiesen. Beispiel: Schätzwert Merkmal X = 67 Prozent der Bevölkerung mit einem Vertrauensintervall von +/- 2: Mit einer Wahrscheinlichkeit von 95 Prozent liegt der wahre Anteil von Merkmal X zwischen 65 und 69 Prozent.
Die höchste abgeschlossene Ausbildung einer Person wird in drei Kategorien abgebildet: Personen, die keinen Schulabschluss besitzen oder höchstens einen Schulabschluss der obligatorischen Schule bis einschliesslich dem 10. Schuljahr (inkl. Vorlehre oder weiterer Brückenangebote) werden der Sekundarstufe I zugeordnet. Personen, die einen Maturitätsabschluss einer allgemeinbildenden Schule (inkl. Lehrerseminare, Diplom- oder Fachmittelschulen), einen beruflichen Lehrabschluss oder eine ähnliche berufliche Grundbildung besitzen, werden zur Sekundarstufe II gezählt. Die Tertiärstufe schliesslich umfasst alle Personen mit einer höheren beruflichen Fach- oder Berufsausbildung (z.B. mit eidg. Fachausweis, Diplom oder Meisterdiplom) sowie Personen mit einem Hochschulabschluss.
Nächste Aktualisierung bis spätestens: 30.04.2025
Die Infografik sowie die Zahlen, die ihr zugrunde liegen,...
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