Die Zahl der ständigen Wohnbevölkerung des Kantons St.Gallen mit Schweizer Staatsbürgerschaft nahm in den letzten 20 Jahren von Jahr zu Jahr zu. Zwischen 2010 und 2019 verringerte sich das Wachstum jedoch stetig. Einzig 2018 wurde dieser Trend kurzfristig aufgrund eines tieferen Wanderungssaldos durchbrochen. Im Jahr 2020 scheint eine Trendwende stattgefunden zu haben: Der erstmals positive Wanderungssaldo im Beobachtungszeitraum kompensiert teilweise den negativen Geburten-Todesfälle-Saldo und stoppt damit den Rückwärtstrend. In den Jahren 2021 und 2022 hält dieser Trend an, wobei es vor allem die Einbürgerungen sind, die das Wachstum vorantreiben. Der Wanderungssaldo ist nach wie vor positiv.
Im Zeitraum 1999-2022 trugen die Einbürgerungen ausländischer Personen am stärksten und zwischen 2002 bis 2007 ausschliesslich zum Bevölkerungswachstum bei. Seit 2008, die Jahre 2012, 2020 und 2022 ausgenommen, trägt auch der Geburtenüberschuss zum Bevölkerungswachstum der Schweizer Wohnbevölkerung bei. Weiterhin ist das Wachstum aber hauptsächlich auf die Einbürgerungen zurückzuführen.
Im Beobachtungszeitraum 1999-2019 wanderten stets mehr Schweizerinnen und Schweizer aus dem Kanton weg als neu zuzogen. Dies hat sich im Jahr 2020 jedoch geändert. Seither ziehen mehr Schweizerinnen und Schweizer in den Kanton zu als weg.
Ein positiver Wanderungssaldo trägt zum Wachstum der Bevölkerungszahl in der entsprechenden Gebietseinheit bei, ein negativer zum Rückgang. Ein positiver Wanderungssaldo deutet in der Regel auf die Wohnort-, Arbeitsmarkt- oder Bildungsstandortattraktivität der entsprechenden Gebietseinheit hin.
Die Einbürgerung ist in der Schweiz politisch geregelt. Für die ordentliche Einbürgerung sind nach dem Bürgerrechtsgesetz (BüG) die Kantone und die Gemeinden zuständig. Dabei gibt es gesamtschweizerische Vorschriften zu den Minimalbedingungen (insbesondere Wohnsitzdauer). Die Kompetenz der Gemeinden ist aber gross, es gibt erhebliche Unterschiede in der Einbürgerungspraxis (zum Teil politischer Entscheid an Gemeindeversammlung). Die erleichterte Einbürgerung unterliegt vollständig den Kompetenzen des Bundes. Die Zahl der Einbürgerungen in einer Gemeinde ist somit abhängig von der Zahl an einbürgerungsfähigen und einbürgerungswilligen Ausländer/innen sowie der Einbürgerungspraxis der Gemeinde. Möchte man die Einbürgerungspraxis der Gemeinden und Kantonen vergleichen, ist die rohe Einbürgerungsziffer nur bedingt geeignet. Die für eine Einbürgerung in Frage kommenden Personengruppen können sich nämlich in verschiedenen Gebietseinheiten bezüglich soziodemographischer Merkmale oder der Aufenthaltsdauer massgeblich unterscheiden.
Ein positiver Geburten-Todesfälle-Saldo erhöht den Bevölkerungsbestand in der beobachteten Raumeinheit, ein negativer reduziert ihn.
Der Wanderungssaldo berechnet sich aus den Zuzügen in eine Gebietseinheit minus die Wegzüge aus derselben Gebietseinheit.
Der Geburten-Todesfälle-Saldo der ständigen Wohnbevölkerung ergibt sich, wenn von der Anzahl Geburten die Anzahl Todesfälle abgezählt werden.
Zur ständigen Schweizer Wohnbevölkerung gehören Personen mit Schweizer Staatsangehörigkeit mit Hauptwohnsitz im Kanton St.Gallen.
Publikationsdatum: 22.9.2023
Nächste Aktualisierung bis spätestens: 1.9.2024
Die Infografik sowie die Zahlen, die ihr zugrunde liegen,...
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