Insgesamt nahm die Bevölkerung des Kantons St. Gallen in denletzten 20 Jahren jährlich zu. Die grössten Beiträge zum Wachstum leisteten diepositiven Wanderungssaldi der ausländischen Bevölkerung sowie die positivenSaldi aus Geburten und Todesfällen. Der Saldo von Geburten und Todesfällen derPersonen mit Schweizerischer Staatsangehörigkeit war von 2001 bis 2007 negativ,das heisst es starben mehr Personen als neu geboren wurden. Im Jahre 2011 warerstmals wieder ein zahlenmässig bedeutsamer Geburtenüberschuss zu verzeichnen(+305). Bei der ausländischen Bevölkerung bewegte sich der Geburtenüberschussin den letzten zehn Jahren in der Grössenordnung von 1'000 Personen. Im Jahr2023 war der Saldo von Geburten und Todesfällen bei Personen mit SchweizerStaatsangehörigkeit leicht negativ. Die Unterschiede beim Geburtenüberschusszwischen der Schweizer und der ausländischen Bevölkerung hängen hauptsächlichmit der unterschiedlichen Altersstruktur der beiden Bevölkerungsgruppenzusammen.
Wanderungen haben im dargestellten Zeitraum durchwegs zumBevölkerungswachstum beigetragen, insbesondere durch die positivenWanderungssaldi der ausländischen Wohnbevölkerung. 2023 liegt der Gesamtsaldobei 9'277 Personen. Damit wurde derRekordgesamtsaldo aus dem Vorjahr (6'561 Personen) übertroffen. Ukrainerinnenund Ukrainer mit Schutzstatus S zählen im Jahr 2023 erstmals zur ständigenWohnbevölkerung. Ihr Übertritt von der nichtständigen in ständigeWohnbevölkerung macht etwa ein Drittel des Wanderungssaldo aus.
Ein positiver Wanderungssaldo trägt zum Wachstum der Bevölkerungszahl in der entsprechenden Gebietseinheit bei, ein negativer zum Rückgang. Ein positiver Wanderungssaldo deutet in der Regel auf die Wohnort-, Arbeitsmarkt- oder Bildungsstandortattraktivität der entsprechenden Gebietseinheit hin.
Ein positiver Geburten-Todesfälle-Saldo trägt zur Zunahme, ein negativer zur Abnahme der Bevölkerungszahl in der beobachteten Raumeinheit bei.
Der Wanderungssaldo der ständigen Wohnbevölkerung berechnet sich aus den Zuzügen der ständigen Wohnbevölkerung in eine Gebietseinheit minus die Wegzüge aus derselben Gebietseinheit. Wechsel von der nicht-ständigen zur ständigen Wohnbevölkerung (z.B. Kurzaufenthalter zu Jahresaufenthaltern) werden als internationale Zuzüge und Wechsel von der nicht-ständigen zur ständigen Wohnbevölkerung als internationale Wegzüge gezählt. Im ersten Fall handelt es sich um Personen ausländischer Staatsangehörigkeit, die schon in der Schweiz waren und im zweiten Fall um solche, die weiterhin in der Schweiz bleiben, jedoch keine langfristige Aufenthaltsbewilligung mehr haben.
Der Geburten-Todesfälle-Saldo der ständigen Wohnbevölkerung ergibt sich, wenn von der Anzahl Geburten die Anzahl Todesfälle abgezählt werden.
Zur ständigen Wohnbevölkerung zählen:
• alle schweizerischen Staatsangehörigen mit einem Hauptwohnsitz in der Schweiz;
• ausländische Staatsangehörige mit einer Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung für mindestens zwölf Monate (Ausweis B oder C oder EDA-Ausweis [internationale Funktionäre, Diplomaten und deren Familienangehörige]);
• ausländische Staatsangehörige mit einer Kurzaufenthaltsbewilligung (Ausweis L) für eine kumulierte Aufenthaltsdauer von mindestens zwölf Monaten;
• Personen im Asylprozess (Ausweis F oder N) oder mit Schutzstatus S mit einer Gesamtaufenthaltsdauer von mindestens zwölf Monaten.
In der Datenquelle ESPOP (1980-2009) werden Personen im Asylprozess mit einer Gesamtaufenthaltsdauer von mindestens 12 Monaten nicht zur ständigen Wohnbevölkerung gezählt.
Publikationsdatum: 22.8.2024
Nächste Aktualisierung bis spätestens: 01.9.2025
Die Infografik sowie die Zahlen, die ihr zugrunde liegen,...
Noch offene Fragen?
Fachstelle für Statistik Kanton St.Gallen
Davidstrasse 35
9001 St.Gallen