In 35 Prozent aller Wohngebäude im Kanton St.Gallen ist Heizöl die Hauptenergiequelle der Heizung. Es folgen Wärmepumpen und Gas mit Werten von 24 bzw. 20 Prozent. Auch Holz spielt mit 14 Prozent eine recht bedeutende Rolle.
Betrachtet man die Hauptenergiequellen der Heizungssysteme nach Bauperiode der Wohngebäude, zeigt sich ein starker Wandel im Laufe der Zeit. In den Wohngebäuden aus früheren Bauperioden dominieren neben dem Holz noch die fossilen Energiequellen Heizöl und Gas, wobei es ab den 80er-Jahren einen Trend von Heizöl hin zu Gas gab. Ab der Bauperiode 1981 bis 2005 begann der Siegeszug der Wärmepumpen. 26 Prozent der Gebäude aus dieser Zeit nutzen sie als Heizsystem. In Wohngebäuden aus der Bauperiode zwischen 2006 und 2015 sind sie bereits in zwei Drittel aller Fälle installiert, in Wohngebäuden, die ab 2016 fertig gestellt wurden, sogar in fast vier von fünf Fällen.
Der Indikator gibt Auskunft über den Hauptenergieträger der Gebäude mit Wohnnutzung, der für das Heizen verwendet wird. Dieser kann, muss aber nicht mit dem Energieträger übereinstimmen, der für die Erzeugung von Warmwasser verwendet wird. Bei den Wärmepumpen ist zu beachten, dass sie streng genommen keine Energiequelle, sondern ein Heizungssystem sind, das seinerseits auf Energiequellen wie Luft, Erdwärme oder Wasser angewiesen ist.
Im Zuge von energetischen Sanierungen kann es zu einem Wechsel des Heizenergieträgers kommen. So ist es möglich, dass im Laufe der Zeit auch in alten Wohngebäuden der Anteil zunimmt, in dem neuere Technologien wie Wärmepumpen zum Einsatz kommen.
Anteil der Gebäude mit Wohnnutzung nach Hauptenergiequelle der Heizung am Gesamtgebäudebestand der jeweiligen Bauperiode.
Energiequellen von Wärmepumpen sind u.a. Luft, Wasser und Geothermie. Zur Kategorie "Andere" gehören u.a. Solarthermie, Abwärme (aus dem gleichen Gebäude) und Gebäude ohne Heizung.
Gebäude mit Wohnnutzung sind auf Dauer angelegte, mit dem Boden fest verbundene Bauten, die ausschliesslich oder teilweise Wohnzwecken dienen. Bei Doppel-, Gruppen- und Reihenhäusern zählt jedes Gebäude als selbständig, wenn es einen eigenen Zugang von aussen hat und wenn zwischen den Gebäuden eine senkrechte vom Erdgeschoss bis zum Dach reichende tragende Trennmauer besteht.
Nächste Aktualisierung bis spätestens: 31.10.2025
Die Infografik sowie die Zahlen, die ihr zugrunde liegen,...
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