Zielerreichung insbesondere beim Ausbau der Naturwaldflächen herausfordernd
Bei einer Gesamtfläche von rund 60'000 Hektaren (ha) Wald sollen bis zum Jahr 2030 jeweils fünf Prozent der Waldfläche als Sonderwald- und Naturwaldreservate mit der Waldeigentümerschaft vertraglich vereinbart werden, insgesamt also 6'000 ha. Im Jahr 2011 waren bereits rund 2'100 ha Wald als Sonderwaldreservate ausgewiesen (3,5 Prozent des Waldes bei einem Ziel von 5 Prozent) und 850 ha als Naturwaldreservate (1,4 Prozent des Waldes bei einem Ziel von 5 Prozent). Im Jahr 2022 ist die Zielerreichung schon weiter fortgeschritten: Die Sonderwaldfläche macht 4,7 Prozent und die Naturwaldfläche 2,4 Prozent des Waldes aus. Der Zielerreichungsgrad liegt Ende 2021 damit bei 94 resp. 49 Prozent. Gerade bei der Schaffung von Naturwaldreservaten sind damit noch verstärkte Anstrengungen nötig, um bis ins Jahr 2030 die angestrebte Fläche zu erreichen. Das Ausscheiden von Naturwaldreservaten wurde daher als Teil der Massnahme 4 im Handlungsfeld «Attraktive Lebensraumvielfalt» in die Biodiversitätsstrategie des Kantons St.Gallen aufgenommen.
Der Kanton St.Gallen hat in seinen Waldzielen verschiedene Massnahmen zur Förderung und Erhaltung der Waldbiodiversität formuliert. Der Wald als naturnahes Ökosystem soll erhalten bleiben. Tiere und Pflanzen, die bei uns häufig sind, sollen häufig bleiben. Selten gewordene Arten sollen sich wieder stärker verbreiten und die Zahl ökologisch wertvoller Baumarten soll zunehmen. Um dies zu erreichen soll die natürliche Entwicklung des Waldes auf einer repräsentativen Fläche zugelassen werden. Dazu sind auf fünf Prozent der Waldfläche im Kanton mit gezielten waldbaulichen Eingriffen die Lebensraumbedingungen für bestimmte seltene und bedrohte Tier- oder Pflanzenarten zu schaffen (Sonderwaldreservate). Auf weiteren fünf Prozent ist die ungestörte Entwicklung des Waldes zu sichern (Naturwaldreservate). Grundlagen bilden das Waldreservatskonzept (KFA 2003) und die Waldentwicklungsplanung.
In Naturwaldreservaten wird vollständig auf waldbauliche Massnahmen verzichtet. Hier sollen natürliche Entwicklungsprozesse und die natürliche Dynamik Regie führen. Die Sonderwaldreservate dienen dazu, Lebensräume von seltenen und bedrohten Arten gezielt aufzuwerten und aktiv in einem guten Zustand zu erhalten. Mit dem Abschluss von 50-jährigen Verträgen werden die Waldreservate für eine längere Zeit den Arten- und Lebensraumschutzzielen gewidmet. Dabei wird mit den jeweiligen Waldeigentümern ein Nutzungsverzicht vereinbart, der die natürliche Entwicklung der Waldflächen sichert.
Nächste Aktualisierung bis spätestens: 30.06.2024
Die Infografik sowie die Zahlen, die ihr zugrunde liegen,...
Noch offene Fragen?
Fachstelle für Statistik Kanton St.Gallen
Davidstrasse 35
9001 St.Gallen