Das WTO-Abkommen verpflichtet die öffentliche Hand, Aufträge öffentlich auszuschreiben, die einen gewissen Schwellenwert überschreiten. Eine öffentliche Ausschreibung garantiert, dass sämtliche Anbieter aus dem In- und Ausland die Möglichkeit besitzen, am Markt für öffentliche Beschaffungen teilzunehmen. Politik und Öffentlichkeit stellen sich oft die Frage, in welchem Ausmass sich ausländische Unternehmen am Wettbewerb beteiligen und wie häufig eine Vergabe an ein Unternehmen mit Sitz im Ausland erfolgt..
Der obere Teil der Grafik zeigt das Ausmass der Beteiligung der ausländischen Unternehmen. Diese wird widergegeben als Anteil der Auftragsausschreibungen, bei denen mindestens ein ausländisches Unternehmen eine Offerte eingereicht hat. Dieser Anteil (Beteiligungsquote) liegt im Baubereich über alle Jahre betrachtet bei mehr als 9 Prozent, das heisst, dass bei etwa jeder elften Ausschreibung mindestens ein ausländisches Unternehmen eine Offerte eingereicht hat. Im Bereich der Dienstleistungsaufträge ist die Beteiligungsquote ausländischer Unternehmen mit insgesamt knapp 23 Prozent deutlich höher. Dabei stechen vor allem die Jahre 2012 und 2013 hervor, in denen die Beteiligungsquoten bei über 38 Prozent lagen. Bei den Lieferaufträgen liegt die Beteiligungsquote bei insgesamt knapp 19 Prozent. Unabhängig von der Auftragsart fällt auf, dass es zwischen den Jahren teilweise sehr grosse Unterschiede bei der Beteiligung ausländischer Unternehmen gibt.
Der untere Teil der Grafik zeigt, welcher Anteil aller Auftragsvergaben an ausländische Unternehmen gingen (Zuschlagsquote). Über den ganzen Zeitraum betrachtet war dies bei etwa jeder 60. Ausschreibung im Baubereich der Fall. Dabei gab es Jahre, in denen kein einziger Auftrag ins Ausland ging, wie auch Jahre, in denen gut jeder 16. Auftrag an ein Unternehmen im Ausland vergeben wurde. Tendenziell werden Bauaufträge aber verhältnismässig selten ins Ausland vergeben. Die Zuschlagsquote für die Zeitspanne 2012 bis 2021 im Bereich der Dienstleistungen liegt bei gut fünf Prozent. Im Jahr 2012 gingen mit knapp 26 Prozent überdurchschnittlich viele Aufträge ins Ausland. Bei den Lieferaufträgen wird im Durchschnitt bei jeder elfte Vergabe ein ausländisches Unternehmen berücksichtigt.
Die höheren Beteiligungsquoten ausländischer Unternehmen im Dienstleistungs- und Lieferbereich sind mitunter darauf zurückzuführen, dass in der Regel keine oder nur eine geringe physische Anwesenheit vor Ort vorausgesetzt wird. Hinzu kommt, dass die Spezialisierung bei Dienstleistungsangeboten und noch stärker bei komplexen (technischen) Gütern oft sehr hoch und der Kreis der Anbieter tendenziell klein und international verstreut ist.
Die WTO-Submissionsstatistik (WTO=Welthandelsorganisation) bezieht sich auf von der öffentlichen Hand getätigte Einkäufe von Bauten, Gütern und Dienstleistungen, die den Bestimmungen des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen vom 15. April 1994 unterliegen. Statistikpflichtig ist die gesamte kantonale Verwaltung, die öffentlich-rechtlichen Anstalten des Kantons, die Sektorbetriebe gemäss WTO-Übereinkommen sowie die Gemeinden und ihre öffentlich-rechtlichen Körperschaften.
Das primäre Ziel des WTO-Übereinkommens besteht darin, dass sämtliche Anbieter die Möglichkeit besitzen am Markt für öffentliche Beschaffungen teilzunehmen. Durch die Möglichkeit kantonaler, ausserkantonaler sowie ausländischer Anbieter bei öffentlich ausgeschriebenen Aufträgen Offerten einzureichen, wird eine Stärkung des Anbieterwettbewerbs angestrebt. Es wird davon ausgegangen, dass ein reger Wettbewerb den wirtschaftlichen und wirksamen Einsatz der zur Verfügung stehenden Mittel unterstützt und fördert.
Die Indikatoren spiegeln den internationalen Wettbewerb wider und informieren darüber, wie gross die Konkurrenz für das heimische Gewerbe aus dem Ausland tatsächlich ist.
Die WTO-Submissionsstatistik erfasst Offerten für alle im offenen und selektiven Verfahren erfolgten Vergaben der öffentlichen Hand, die den Bestimmungen des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen unterliegen und somit die auftragsspezifischen Schwellenwerte übersteigen (Bauaufträge: 8,7 Millionen Franken, Dienstleistungs- und Lieferungsaufträge: 0,7 Millionen Franken (Sektorenunternehmen) bzw. 0,35 Millionen Franken (alle anderen Beschaffungsstellen)). Für Vergaben, die im Rahmen der WTO-Ausnahmebestimmungen oder der Bagatellklausel freihändig vergeben werden, werden keine Offerten eingeholt.
Die Beteiligungsquote informiert darüber, wie gross der Anteil der öffentlich ausgeschriebenen Aufträge ist, auf den sich mindestens ein Unternehmen mit Sitz im Ausland beworben hat. Ein Wert von 0 Prozent bedeutet, dass sich kein ausländisches Unternehmen für einen Auftrag beworben hat, ein Wert von 100 Prozent bedeutet, dass auf alle ausgeschriebenen Aufträge Offerten von ausländischen Unternehmen eingegangen sind.
Die Zuschlagsquote gibt Auskunft darüber, wie gross der Anteil der öffentlich ausgeschriebenen Aufträge ist, der schlussendlich an ein Unternehmen mit Sitz im Ausland vergeben wurde. Die Werte können ebenfalls zwischen 0 und 100 Prozent variieren. Je grösser der Wert, desto höher ist der Anteil der Aufträge, die ins Ausland vergeben wurden.
Publikationsdatum: 16.12.2022
Nächste Aktualisierung bis spätestens: 1.12.2023
Die Infografik sowie die Zahlen, die ihr zugrunde liegen,...
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