Durchimpfungsrate gegen Masern nähert sich dem angestrebten Zielwert
Insgesamt lassen die Erhebungswerte den Schluss zu, dass verglichen mit 2006 ein deutlicher Anstieg der Masern-Durchimpfung stattgefunden hat. Bei den Zwei- und Achtjährigen ist die Durchimpfungsrate um jeweils rund 17 Prozentpunkte gestiegen. Trotz des deutlichen Anstiegs ist das vom Bundesamt für Gesundheit angestrebte Ziel einer Durchimpfungsrate von 95 Prozent bei den Zweijährigen noch nicht erreicht, weder im Kanton noch in der Gesamtschweiz. Bei den Achtjährigen und bei den 16-Jährigen wurde der angestrebte Zielwert, unter Berücksichtigung der Vertrauensintervalle, mittlerweile hingegen erreicht.
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) geht davon aus, dass Impfungen Infektionskrankheiten mit gefährlichen Auswirkungen verhindern und damit Einzelpersonen wie auch die Gesamtbevölkerung vor diesen Krankheiten schützen können. Eine Impfung schützt nicht nur die eigene Person vor Ansteckung, sondern indirekt auch Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (z.B. Säuglinge oder Personen mit einer Immunschwäche). Das BAG empfiehlt bei Masern eine Impfung, weil Erkrankungen manchmal mit schweren Komplikationen verbunden sind. Diese Komplikationen schätzt das BAG als um ein Vielfaches grösseres Risiko ein als die mit der Impfung verbundenen Nebenwirkungen. Gemäss BAG ist der erwünschte Nutzen der Masernimpfung vom Grad der Durchimpfung abhängig. Damit die Masern in der Schweiz eliminiert werden können, müssen gemäss BAG 95 Prozent der Bevölkerung einmalig zwei Dosen der Impfung gegen Masern erhalten haben. Der Schweizerische Impfplan empfiehlt seit mehreren Jahren, dass diese Impfungen innerhalb der ersten zwei Lebensjahre verabreicht werden.
Der Indikator berechnet sich als Anteil der Zwei-, Acht- und 16-Jährigen, die zum Zeitpunkt der Erhebung irgendwann in ihrem Leben zwei Dosen der Impfung gegen Masern erhalten haben. Das Durchimpfungsmonitoring Schweiz wird vom Bundesamt für Gesundheit in Zusammenarbeit mit dem Institut für Epidemiologie, Biostatistik und Prävention der Universität Zürich (EBPI) und den Kantonen in einem Dreijahresrhythmus durchgeführt. Das Monitoring findet bei einer Stichprobe von je ca. 400 Kindern und Jugendlichen im Alter von zwei, acht und 16 Jahren statt. Die ausgewiesenen Anteilswerte sind Hochrechnungen auf die Altersklassen der Zwei-, Acht- und 16-Jährigen. Diese unterliegen einem Stichprobenfehler und sind deshalb als Schätzungen zu interpretieren. Der Stichprobenfehler der Schätzwerte wird in der Regel durch Vertrauensintervalle auf Basis einer Wahrscheinlichkeit von 95 Prozent ausgewiesen. Beispiel: Schätzwert des Anteil der Zweijährigen, die irgendwann im ihrem Leben zwei Dosen der Masernimpfung erhalten haben = 81.2 Prozent mit einem Vertrauensintervall von +/- 4.9: Mit einer Wahrscheinlichkeit von 95 Prozent liegt der wahre Anteil zwischen 76.3 und 86.1 Prozent.
Publikationsdatum: 02.07.2020
Nächste Aktualisierung bis spätestens: 31.07.2023
Die Infografik sowie die Zahlen, die ihr zugrunde liegen,...
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