Die Stimmbeteiligungsstatistik STISTAT kann bei neun St.Galler Gemeinden die Stimmbeteiligung einzelner Bevölkerungsgruppen aufzeigen. Am Termin des 24. November 2024 wurde auf eidgenössischer Ebene abgestimmt über den Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen sowie zwei Vorlagen zum Mietrecht und eine Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG). Hinzu kamen auf kantonaler Ebene der VII. Nachtrag zum Sozialhilfegesetz (Förderung und Finanzierung von Spezialpflegeangeboten), das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege und der XXII. Nachtrag zum Steuergesetz (Erhöhung des Fahrkostenabzugs). Die Stadt St.Gallen stimmte zusätzlich über die Verstärkung des Elektrizitätsnetzes der Stadt ab, die Gemeinde Au über einen Baukredit zur Realisierung der Fuss- und Veloverkehrsbrücke Au-Lustenau und in Thal standen die Sanierung der Flughafen-/Dornierstrasse und die Aufhebung des Perimeter Dorfbach zur Abstimmung. In Mels, Uzwil und Quarten fand ein zweiter Wahlgang der Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden statt.
Die Beteiligung in den neun beobachteten Gemeinden ist am 24. November 2024 im Vergleich zum vorherigen Termin tendenziell tiefer gewesen. Lediglich dort, wo zusätzlich kommunale Vorlagen zur Abstimmung kamen, konnte sich die Stimmbeteiligung auf dem Niveau der Septemberabstimmung halten (Au, Thal, St.Gallen). In der Stadt St.Gallen hat die Stimmbeteiligung am 24. November sogar in allen Altersgruppen zugenommen. Hier ist anzunehmen, dass der Ausbauschritt der Nationalstrassen die gesamte stimmberechtigte Bevölkerung mobilisiert hat. Die Stadt St.Gallen war durch mehrere geplante Tunnel und Zubringer unmittelbar von dieser eidgenössischen Vorlage betroffen. In den übrigen Gemeinden war die Abnahme der Stimmbeteiligung im November in allen Altersklassen ähnlich stark ausgeprägt, so dass die Abstände in der Stimmbeteiligung zwischen Jüngeren und Älteren relativ unverändert sind. Generell zeigt sich über alle Abstimmungen hinweg das Muster, dass die Stimmbeteiligung mit dem Alter ansteigt. Wobei die drei Altersgruppen zwischen 18 und 44 Jahren in den meisten Gemeinden noch relativ dicht beieinander liegen.
Für die Gemeinden Mels und Thal liegen für den Termin des 3. März 2024 keine Daten vor, für Gossau zur Septemberabstimmung 2024.
Die Stimm- und Wahlbeteiligung zeigt das Ausmass der Partizipation an den (direkt-)demokratischen politischen Beteiligungsgelegenheiten. Sie wird einerseits durch die Betroffenheit der jeweiligen Bevölkerung beeinflusst und andererseits dadurch, von welchen Staatsebenen (Bund, Kanton, Gemeinde) Vorlagen zur Abstimmung gebracht werden. Einen positiven Einfluss auf die Beteiligung hat ebenso eine Wahl- und Stimmpflicht, wie sie im Kanton Schaffhausen besteht. Der auf Basis der Beteiligung bei einzelnen Vorlagen aufbauende Indikator unterschätzt die Partizipation der Bevölkerung, weil ein Teil sich nur selektiv an einzelnen Abstimmungen bzw. Wahlen beteiligt.
Bei der Stimmbeteiligungsstatistik STISTAT der Fachstelle für Statistik können bei einer kleinen Gruppe St.Galler Gemeinden auf Basis der eingescannten Stimmrechtsausweise soziodemographische Informationen zur Stimmbeteiligung dazugespielt werden. Für die Abstimmungen von 2010 bis Februar 2017 ist diese Statistik ausschliesslich für die Stadt St.Gallen verfügbar, ab Mai 2017 für weitere Gemeinden. Die auf Basis der STISTAT-Daten ermittelte Stimmbeteiligung entspricht dem Anteil der Stimmenden an allen Stimmberechtigten. Gezählt werden die abgegebenen Stimmrechtsausweise. Zur Ermittlung der Zahl der Stimmberechtigten und deren soziodemographischer Merkmale wird die Bevölkerungsstatistik STATPOPSG der Fachstelle für Statistik verwendet (für die Stadt St.Gallen bis Februar 2017 STADTSGPOP). Massgeblich ist der Bevölkerungsstand am Ende des letzten Jahresquartals vor der Abstimmung/Wahl. Daraus werden diejenigen Personen mit Schweizer Staatsbürgerschaft selektiert, welche am Abstimmungstag das 18. Lebensjahr erreicht haben werden oder älter sind. Die auf diese Weise berechnete Stimmbeteiligung kann auf Ebene der Stadt/Gemeinde von derjenigen marginal abweichen, welche von den für Abstimmungen und Wahlen zuständigen Gemeindebehörden bekanntgegeben wird. Der Grund liegt zum einen darin, dass die Behörden die Zahl der am Abstimmungs- bzw. Wahltag Stimmberechtigten dem Stimmregister entnehmen. Zum andern wird die Stimmbeteiligung vorlagenspezifisch ausgewiesen, wobei die Anzahl der mit gültigem Stimmrechtsausweis eingereichten Stimmzettel massgeblich ist.
Nächste Aktualisierung bis spätestens: 20.02.2025
Die Infografik sowie die Zahlen, die ihr zugrunde liegen,...
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