Seit dem Jahr 2023 gibt es im Kanton St. Gallen nur noch 75 politische Gemeinden
- Politische Gemeinden: Die politischen Gemeinden decken das Kantonsgebiet vollständig ab. Sie haben im Laufe der Zeit seit 1803 alle gesetzlichen Aufgaben von den Ortsgemeinden übernommen und sind heute für die ihnen nach Verfassung und Gesetz übertragenen Aufgaben zuständig. Dazu gehören die Einwohnerkontrolle, die Vergabe des Bürgerrechts, die Erhebung von Steuern, der Betrieb von Bildungseinrichtungen, der Bau und Unterhalt von Strassen, Plätzen, Häfen usw., die Betreuung von Sozialfällen, die Bereitstellung von Elektrizität und Wasser, die Entsorgung von Abfall, die Bereitstellung von betreuten Alters- und Pflegeplätzen und vieles mehr.
- Ortsgemeinden: Mit der Gründung des Kantons St.Gallen im Jahr 1803 teilten sich die politischen Gemeinden und die Ortsgemeinden den Aufgabenbereich auf. Der Rat der politischen Gemeinden war unter anderem zuständig für den Unterhalt von öffentlichen Strassen und Plätzen, die Polizei, Kontrolle der Märkte, des Gastgewerbes und der Seuchenprävention sowie für die Führung der Bürger-, Geburts-, Ehe- und Sterbebücher. Der Verwaltungsrat der Ortsgemeinden behielt die Aufsicht über die Finanzen, die Infrastruktur, den Wald sowie Kirchen-, Schul- und Armengüter. Im Laufe der Zeit sind die meisten Aufgaben an die politischen Gemeinden übergegangen. Seit der Verfassungsrevision zu Beginn des 21. Jahrhunderts haben die Ortsgemeinden keine gesetzlichen Aufgaben mehr zu erfüllen. Sie betätigen sich aber weiterhin im Dienst der Öffentlichkeit, indem sie öffentliche Anlässe unterstützen, Stipendien an Studierende ausrichten, Museen betreiben, kulturelle Anlässe und Vereine unterstützen, sich in der Kranken- und Behindertenpflege engagieren, Strassen, Wege und Brücken unterhalten, Wälder und Alpen pflegen und weitere Aufgaben im öffentlichen Interesse wahrnehmen.
- Schulgemeinden: Die Schulgemeinden sind nach Volksschulgesetz für die Bereitstellung der Schulanlagen sowie für die Beschulung der Kinder und Jugendlichen verantwortlich. Schulgemeinden verfügen über ein eigenständiges Gebiet, welches deckungsgleich mit einer oder mehreren politischen Gemeinden sein kann, aber nicht sein muss. Seit Beginn des 21. Jahrhunderts nimmt die Zahl der Schulgemeinden laufend zugunsten der Bildung von Einheitsgemeinden ab. Einheitsgemeinden bezeichnen jene politischen Gemeinden, die die Aufgaben der Schulgemeinden übernommen haben und auf deren Gebiet keine eigenständigen Schulgemeinden mehr existieren.
- Örtliche Korporationen: Die politischen Gemeinden können Aufgaben, wie typischerweise die Bereitstellung von Wasser oder Elektrizität an andere Spezialgemeinden übertragen. Örtliche Korporationen sind in der Regel solche Spezialgemeinden mit einem klar abgegrenzten Aufgabengebiet, das sie im Auftrag einer politischen Gemeinde wahrnehmen. Erhöhte Anforderungen an die Qualität, zum Beispiel in der Wasserversorgung, bringen vor allem kleine Korporationen häufig an den Rand ihrer Möglichkeiten, weshalb viele ihre Existenz aufgegeben und die Aufgaben an die politische Gemeinden oder an andere Korporationen übertragen haben. Umgekehrt übernehmen örtliche Korporationen neue Aufgaben, die aufgrund sich ändernder technischer Möglichkeiten entstehen, beispielsweise den Betrieb von Kabelnetzen für Fernsehen und Internet.
- Ortsbürgerliche Korporationen: Der Kanton St.Gallen verfügt aktuell nur noch über einige wenige ortsbürgerliche Korporationen. Dabei handelt es sich um einige Rhoden, die über ein eigenständiges Gebiet verfügen, sowie um weitere spezielle Korporationen. Da gemäss Gemeindegesetz keine ortsbürgerlichen Korporationen mehr gegründet werden dürfen, verliert diese Art von Spezialgemeinden nach und nach weiter an Bedeutung.
Das Amt für Gemeinden und Bürgerrecht dokumentiert die Zahl der Gemeinden und deren Veränderung. Jährlich gibt es dazu aktualisierte Verzeichnisse heraus.
Nächste Aktualisierung bis spätestens: 28.02.2025
Die Infografik sowie die Zahlen, die ihr zugrunde liegen,...
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