In den Jahren 2018-2021 wurden schweizweit 153'623 Einbürgerungen vollzogen. Die standardisierte Einbürgerungsquote gibt den um die unterschiedliche Aufenthaltsdauer der ausländischen Wohnbevölkerung (B- und C-Bewilligungen) bereinigten Anteil der eingebürgerten Personen an der ausländischen Wohnbevölkerung wieder. Die Quote zeigt, dass die Kantone Waadt und Zürich mit 2,7 bzw. 2,5 Einbürgerungen pro 100 Personen die meisten Einbürgerungen vornehmen, gefolgt von den Kantonen Genf (2,1%) und Wallis (2,0%). St.Gallen, mit 1,4 Einbürgerungen pro 100 ausländischen Personen, sowie die Mehrheit der anderen Ostschweizer Kantone weisen unterdurchschnittliche Werte auf. Das Verhältnis zwischen dem Kanton mit der höchsten (Kanton Waadt) und jenem mit der tiefsten standardisierten Einbürgerungsquote (Kanton Appenzell I.Rh. beträgt knapp drei zu eins.
Einbürgerungsverhalten variiert je nach Staatsangehörigkeit
Bei den einzeln ausgewiesenen Staatsangehörigkeiten fallen die italienischen Staatsangehörigen durch ihre insgesamt tiefe Einbürgerungsquote auf: Mit schweizweit jährlich 1,3 Einbürgerungen pro 100 Personen, ist der Anteil an Einbürgerungen bei italienischen Staatsangehörigen am niedrigsten. Bei Personen aus Deutschland liegt er mit jährlich 2,7% deutlich höher.
Auf Kantonsebene sind die relativen Unterschiede bei den deutschen Staatsangehörigen am geringsten: Im Kanton Zürich, mit einer Einbürgerungsquote von 4,3%, werden knapp viermal so viele Deutsche eingebürgert wie in den Kantonen Glarus und Nidwalden (1,2%). Im Kanton St.Gallen beläuft sich die Einbürgerungsquote der Deutschen auf jährlich 2,0% und liegt damit um 0,7 Prozentpunkte unter dem Schweizer Durchschnitt.
Bei der Einbürgerung serbischer, montenegrischer und kosovarischer Staatsbürger sind die kantonalen Unterschiede ähnlich gross. Im Kanton Wallis werden mit 3,6% viermal mehr Einbürgerungen vorgenommen als im Kanton Schwyz (0,9%). Im Kanton St.Gallen wurden im Untersuchungszeitraum jährlich 1,9% der Staatsangehörigen aus Serbien, Montenegro und dem Kosovo eingebürgert.
Ebenfalls grosse relative Unterschiede sind bei den italienischen Staatsangehörigen auszumachen: Im Kanton Waadt erwarben in den Jahren 2018-2020 2,2% der italienischen Staatsangehörigen die Schweizer Staatsangehörigkeit. Dies sind gut dreimal mehr als in den Kantonen Glarus und St.Gallen, wo lediglich 0,6% resp. 0,7% der italienischen Staatsangehörigen eingebürgert wurden.
Die Gründe für die kantonal sehr unterschiedlich hohen Einbürgerungsquoten können einerseits im Einbürgerungswillen der ausländischen Personen liegen, andererseits aber auch in den unterschiedlich strengen Einbürgerungsanforderungen der einzelnen Kantone.
Für in der Schweiz lebende Ausländerinnen und Ausländer stellt die Einbürgerung ein wichtiger Integrationsschritt dar. Wer eingebürgert ist, verfügt über alle staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten sowie politischen Partizipationsmöglichkeiten auf allen Staatsebenen. In der standardisierten Einbürgerungsquote widerspiegeln sich einerseits die Integrationsbereitschaft der ausländischen Bevölkerung, andererseits die unterschiedlich strengen Einbürgerungsvoraussetzungen der Kantone und Gemeinden.
Die hier verwendete standardisierte Einbürgerungsquote widerspiegelt die theoretische Zahl der Einbürgerungen pro 100 Ausländerinnen und Ausländern (mit einer B- oder C-Bewilligung) pro Jahr, wenn alle untersuchten Gebietseinheiten an den Beobachtungszeitpunkten eine konstante Verteilung der ausländischen Wohnbevölkerung bezüglich der Aufenthaltsdauer aufweisen würden. Die so berechnete Einbürgerungsquote soll den Vergleich von Einbürgerungshäufigkeiten über die Zeit und zwischen verschiedenen Gebietseinheiten ermöglichen. Eine Einbürgerung steht all jenen ausländischen Personen offen, welche die gesetzlichen Anforderungen auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene erfüllen sowie die Motivation haben, die Schweizer Staatsangehörigkeit zu erlangen. Die Gesetzgebung sieht u.a. vor, dass ausländische Personen erst ab einer bestimmten Aufenthaltsdauer und erfolgreicher Integration in die hiesigen Verhältnisse eine Einbürgerung beantragen können. Vor diesem Hintergrund ist die Wahrscheinlichkeit von Einbürgerungen in hohem Mass davon abhängig, ob die Bevölkerung mit ausländischer Staatsbürgerschaft diese Anforderungen erfüllt. Grosse Unterschiede im Profil der ausländischen Personengruppe im Zeitverlauf oder zwischen Gebietseinheiten verzerren somit den Vergleich der Einbürgerungsquoten. Mittels Standardisierung wird versucht, diese Unterschiede zu neutralisieren. Dazu wird eine sogenannte Standardpopulation ausländischer Personen festgelegt, nach der die effektiven Populationen gewichtet werden. Von uns durchgeführte Analysen haben gezeigt, dass die bedeutsamsten Unterschiede bei der Aufenthaltsdauer der ausländischen Personen bestehen. Es wurde deshalb eine Standardpopulation gebildet, die aus der gesamtschweizerischen Verteilung der ausländischen Wohnbevölkerung (B- und C-Bewilligte) nach ihrer Aufenthaltsdauer während den Jahren 2006-2015 besteht. Auf die Aufnahme zusätzlicher Merkmale wie Alter oder Staatsangehörigkeit wurde auch deshalb verzichtet, weil die Fallzahlen zu klein werden und interkantonale Vergleiche nur noch beschränkt möglich sind.
Publikationsdatum: 21.01.2022
Nächste Aktualisierung bis spätestens: 28.02.2023
Die Infografik sowie die Zahlen, die ihr zugrunde liegen,...
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