Die standardisierte Einbürgerungsquote gibt den um die unterschiedliche Aufenthaltsdauer der ausländischen Wohnbevölkerung (B- und C-Bewilligungen) bereinigten Anteil der eingebürgerten Personen an der ausländischen Wohnbevölkerung pro Jahr wieder. Im Zeitraum 2018-2021 beträgt die Quote im Kanton St.Gallen 1.4, was heisst, dass auf 100 ansässige ausländische Personen 1.4 Einbürgerungen fielen. Die Quote ist leicht tiefer als im Zeitraum 2014 bis 2017. Auch in der Schweiz als Ganzes ging die Quote zurück. 19 Kantone verzeichnen einen Rückgang und drei Kantone eine Zunahme der standardisierten Einbürgerungsquote.
Revision des eidgenössischen Bürgerrechtsgesetzes hat im Kanton St.Gallen bisher keine Auswirkungen auf die Einbürgerungsquote
Per 1.1.2018 trat das revidierte eidgenössische Bürgerrechtsgesetz in Kraft. Dieses hat unterschiedliche Auswirkungen auf die kantonalen Gesetzgebungen. In den Kantonen St.Gallen, Glarus, Graubünden, Nidwalden, Solothurn, Thurgau und Uri kam es beispielsweise zu einer Lockerung hinsichtlich der Wohnsitzfrist. Diese darf neu maximal fünf Jahre betragen, bisher waren es zehn. Neu dürfen zudem nur noch Personen mit einer Niederlassungsbewilligung (C-Bewilligung) einen Antrag auf Einbürgerung einreichen. Vor 2018 war es in vielen Kantonen auch Personen mit einer Aufenthaltsbewilligung (B-Bewilligung) erlaubt.
Da im Kanton St.Gallen bereits vor 2018 nur Personen mit einer C-Bewilligung ein Einbürgerungsgesuch einreichen durften, kam es insgesamt im Kanton St.Gallen eher zu einer Lockerung, da die Wohnsitzfrist auf fünf Jahre verkürzt wurde.
Das revidierte Bürgerrechtsgesetz führt somit in gewissen Kantonen zu Lockerungen, in anderen wiederum zu Verschärfungen.
Für in der Schweiz lebende Ausländerinnen und Ausländer stellt die Einbürgerung ein wichtiger Integrationsschritt dar. Wer eingebürgert ist, verfügt über alle staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten sowie politischen Partizipationsmöglichkeiten auf allen Staatsebenen. In der standardisierten Einbürgerungsquote widerspiegeln sich einerseits die Integrationsbereitschaft der ausländischen Bevölkerung, andererseits die unterschiedlich strengen Einbürgerungsvoraussetzungen der Kantone und Gemeinden.
Die hier verwendete standardisierte Einbürgerungsquote widerspiegelt die theoretische Zahl der Einbürgerungen pro 100 Ausländerinnen und Ausländern (mit einer B- oder C-Bewilligung) pro Jahr, wenn alle untersuchten Gebietseinheiten an den Beobachtungszeitpunkten eine konstante Verteilung der ausländischen Wohnbevölkerung bezüglich der Aufenthaltsdauer aufweisen würden. Die so berechnete Einbürgerungsquote soll den Vergleich von Einbürgerungshäufigkeiten über die Zeit und zwischen verschiedenen Gebietseinheiten ermöglichen. Eine Einbürgerung steht all jenen ausländischen Personen offen, welche die gesetzlichen Anforderungen auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene erfüllen sowie die Motivation haben, die Schweizer Staatsangehörigkeit zu erlangen. Die Gesetzgebung sieht u.a. vor, dass ausländische Personen erst ab einer bestimmten Aufenthaltsdauer und erfolgreicher Integration in die hiesigen Verhältnisse eine Einbürgerung beantragen können. Vor diesem Hintergrund ist die Wahrscheinlichkeit von Einbürgerungen in hohem Mass davon abhängig, ob die Bevölkerung mit ausländischer Staatsbürgerschaft diese Anforderungen erfüllt. Grosse Unterschiede im Profil der ausländischen Personengruppe im Zeitverlauf oder zwischen Gebietseinheiten verzerren somit den Vergleich der Einbürgerungsquoten. Mittels Standardisierung wird versucht, diese Unterschiede zu neutralisieren. Dazu wird eine sogenannte Standardpopulation ausländischer Personen festgelegt, nach der die effektiven Populationen gewichtet werden. Von uns durchgeführte Analysen haben gezeigt, dass die bedeutsamsten Unterschiede bei der Aufenthaltsdauer der ausländischen Personen bestehen. Es wurde deshalb eine Standardpopulation gebildet, die aus der gesamtschweizerischen Verteilung der ausländischen Wohnbevölkerung (B- und C-Bewilligte) nach ihrer Aufenthaltsdauer während den Jahren 2006-2015 besteht. Auf die Aufnahme zusätzlicher Merkmale wie Alter oder Staatsangehörigkeit wurde auch deshalb verzichtet, weil die Fallzahlen zu klein werden und interkantonale Vergleiche nur noch beschränkt möglich sind.
Publikationsdatum: 21.01.2022
Nächste Aktualisierung bis spätestens: 28.02.2023
Die Infografik sowie die Zahlen, die ihr zugrunde liegen,...
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