Kostenanstieg setzt sich fort
Analog zur gesamten Schweiz steigen die Bruttokosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung je versicherte Person mit Wohnsitz im Kanton St.Gallen seit vielen Jahren an. Im Kanton St.Gallen fallen jedoch im Vergleich zur Gesamtschweiz unterdurchschnittliche Krankenpflegekosten an. So betragen die Pro-Kopf-Kosten 2023 im Kanton St.Gallen Fr. 3'937 gegenüber Fr. 4'513 schweizweit. Seit 2000 stiegen die (preisbereinigten) Kosten für eine in St.Gallen wohnhafte Person auf das Doppelte. Die Behandlungen in Arztpraxen und die stationären Spitalaufenthalte tragen aktuell mit 22 bzw. 21 Prozent am stärksten zu den Gesamtkosten bei. Der Kostenanteil der ambulanten Spitalbehandlungen liegt bei 20 Prozent, die Kosten für Medikamente machen rund 19 Prozent der Krankenpflegekosten aus. Seit 2012 ist bei den ambulanten Behandlungen in den Spitälern ein starker Kostenanstieg zu beobachten, während die Kosten für stationäre Spitalbehandlungen nahezu gleich geblieben sind.
Vor dem Hintergrund der steigenden Lebenserwartung der Bevölkerung in der Schweiz geraten die Gesundheitskosten immer mehr in den Vordergrund politischer Diskussionen. Ziel ist es, die Gesundheitsversorgung einerseits den steigenden Ansprüchen und dem zunehmenden Bedarf der Bevölkerung anzupassen, andererseits aber auch die Kosten dafür auf einem für alle tragbaren Niveau zu halten. Ein kontinuierliches Monitoring der Kosten insgesamt und auch der verschiedenen Kostenbestandteile ist dafür unverzichtbar. Unerwünschte Kostenentwicklungen können damit frühzeitig erkannt und Massnahmen ergriffen werden, die ihnen entgegenwirken sollen.
Die ausgewiesenen Krankenpflegekosten bzw. Bruttoleistungen umfassen alle von den Krankenversicherern abgerechneten Leistungen, die über die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) gedeckt sind, inklusive Kostenbeteiligung der Versicherten. Bei den Krankenpflegekosten pro Versicherten handelt es sich um die durchschnittlichen Kosten pro versicherte Person nach Kanton und nicht um die effektiven Fallkosten pro erkrankte Person. Im Bereich der Pflegeheime ist der Grossteil der anfallenden Kosten wie allgemeine Betreuungskosten, Hauswirtschaft und Hotellerie nicht berücksichtigt, da sie nicht unter die von der OKP getragenen Pflegekosten fallen. Die Kategorie "Übrige Kosten" enthält die Kosten für Spitex-Dienste, für Physiotherapie-Leistungen und die Kosten anderer Gesundheitsleistungen, die über die OKP gedeckt sind. Die Datengrundlage für das Monitoring bildet ein Datenpool, der Angaben zu den von den Versicherten bezogenen Leistungen gemäss den aggregierten Rechnungsangaben enthält und einen gesamtschweizerischen Abdeckungsgrad von etwa 99% aller Versicherten aufweist. Die Angaben zu den Krankenversicherungskosten sind ab dem Jahr 1997 beim Bundesamt für Gesundheit verfügbar. Die Preisbereinigung erfolgt auf Basis des Landesindex für Konsumentenpreise. Die nominellen Preise werden jeweils bezogen auf das aktuellst vorliegende Preisniveau umgerechnet.
Nächste Aktualisierung bis spätestens: 30.11.2025
Die Infografik sowie die Zahlen, die ihr zugrunde liegen,...
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Fachstelle für Statistik Kanton St.Gallen
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