Etwa ein Viertel aller Pendelnden im Kanton St.Gallen wählt ein öffentliches Verkehrsmittel für den Weg zur Arbeit oder zur Ausbildung. Dieser Anteil variiert jedoch stark im Kanton. Im Wahlkreis St.Gallen werden der öffentliche Verkehr und davon insbesondere die Busse überdurchschnittlich für den Arbeits- oder Ausbildungsweg genutzt. Unter anderem hängt dies mit den kompakten Siedlungsräumen und mit der damit verbundenen guten Abdeckung mittels Bussen (Orts- und Regionalverkehr) und Bahnen (Regional- und Fernverkehr) zusammen. In den ländlichen Wahlkreisen wird der öffentliche Verkehr nur von einem kleinen Pendleranteil für den Arbeits- und Ausbildungsweg genutzt. Die Erschliessung mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist aufgrund der für die ländlichen Räume typischen dispersen Siedlungsstruktur und folglich auch zerstreuten Pendlerbewegungen erschwert. Da der öffentliche Bahnverkehr in den ländlichen Räumen primär für längere Pendeldistanzen genutzt wird, stellt er dort das wichtigere öffentliche Verkehrsmittel dar.
Das Angebot des öffentlichen Verkehrs wurde in den vergangenen Jahren stetig ausgebaut. Dazu wurden und werden weiterhin erhebliche öffentliche Mittel eingesetzt. Ziel ist es einerseits die wachsenden Mobilitätsbedürfnisse mit dem öffentlichen Verkehr aufzufangen. Andererseits soll die Bevölkerung mit einem leistungsfähigen und gut ausgebauten öffentlichen Verkehrsnetz versorgt werden. Die verstärkte Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln durch die Bevölkerung ist zudem ein wesentliches Ziel einer nachhaltigen Entwicklung.
Pendelnde sind Personen, die im Zusammenhang mit ihrer Erwerbstätigkeit oder Ausbildung einen Weg zwischen Wohnort und Arbeitsstelle bzw. Ausbildungsort zurücklegen. Freizeitpendelnde sind hier nicht berücksichtigt. Bezüglich der für den Arbeits- oder Ausbildungsweg eingesetzten Verkehrsmittel konnten die befragten Personen in der Schweizerischen Strukturerhebung mehrere Angaben machen. Um das Hauptverkehrsmittel zu ermitteln, wurden die Angaben hierarchisiert: Die öffentlichen Verkehrsmittel wurden den privaten übergeordnet, die schnelleren Verkehrsmittel den langsameren. Benutzte ein Pendler oder eine Pendlerin z.B. zuerst die Bahn und dann den Bus, so gilt die Bahn als Hauptverkehrsmittel. Die zurückgelegte Busstrecke wird vernachlässigt. Die Pendelnden wurden bei dieser Auswertung anhand ihres Abfahrtsorts geographisch zugeordnet.
Die Schweizerische Strukturerhebung findet bei einer Stichprobe der Personen der ständigen Wohnbevölkerung statt, die mindestens 15 Jahre alt sind und in Privathaushalten leben. Die Stichprobe umfasst schweizweit mindestens 200'000 Personen. Ein Teil der Kantone finanziert eine Erhöhung der Stichprobe auf ihrem Gebiet, wovon der Kanton St.Gallen bisher jedoch noch keinen Gebrauch gemacht hat. Es werden Ergebnisse auf Ebene Personen wie auch Privathaushalten produziert. Die Ergebnisse sind Hochrechnungen auf die Gesamtbevölkerung. Diese unterliegen einem Stichprobenfehler und sind deshalb als Schätzungen zu interpretieren. Der Stichprobenfehler der Schätzwerte wird in der Regel durch Vertrauensintervalle auf Basis einer Wahrscheinlichkeit von 95 Prozent ausgewiesen. Beispiel: Schätzwert Merkmal X = 67 Prozent der Bevölkerung mit einem Vertrauensintervall von +/- 2: Mit einer Wahrscheinlichkeit von 95 Prozent liegt der wahre Anteil von Merkmal X zwischen 65 und 69 Prozent.
Bei der hier vorliegenden Auswertung der Strukturerhebung wurden die Stichproben von drei aufeinanderfolgenden Erhebungsjahren zusammengenommen (sogenanntes Pooling), wobei den einzelnen Personen nur jeweils ein Drittel ihres Gewichts zubemessen wurde. Durch diese Vergrösserung der Datengrundlage können der Stichprobenfehler verringert werden und eine detailliertere Auswertung erfolgen. Die Zahlen beziehen sich damit auf den entsprechenden Dreijahreszeitraum.
Nächste Aktualisierung bis spätestens: 30.06.2025
Die Infografik sowie die Zahlen, die ihr zugrunde liegen,...
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