Staatsziele in der Kantonsverfassung
Art. 18 KV
1 Der Staat setzt sich zum Ziel, dass:
a) der ganze Kanton verkehrsmässig ausreichend erschlossen ist;
b) öffentliche und private Verkehrsmittel sinnvoll und bedarfsgerecht eingesetzt werden.
2 Er berücksichtigt die Bedürfnisse von schwächeren Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern.
Regierungsziele Schwerpunktplanung 2021-2031
Die Regierung formuliert unter verschiedenen Schwerpunktzielen die folgenden Strategien im Staatszielbereich «Verkehr»:
o Effizientes Mobilitätsmanagement und innovative Mobilitätslösungen
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Fachstelle für Statistik Kanton St.Gallen
Davidstrasse 35
9001 St.Gallen