Staatsziele in der Kantonsverfassung
Art. 16 KV
1 Der Staat setzt sich zum Ziel, dass:
a) der Mensch und die natürliche Umwelt vor schädlichen oder lästigen Einwirkungen bewahrt werden;
b) die Erneuerungsfähigkeit der natürlichen Lebensgrundlagen erhalten wird;
c) die Lasten von denen angemessen getragen werden, die sie verursachen.
Regierungsziele Schwerpunktplanung 2021-2031
Die Regierung formuliert unter dem Schwerpunktziel «Klimaschutz stärken» die folgenden Strategien im Staatszielbereich «Umweltschutz»:
o Erhaltung natürliche Ressourcen und Lebensraum
Noch offene Fragen?
Fachstelle für Statistik Kanton St.Gallen
Davidstrasse 35
9001 St.Gallen