Staatsziele in der Kantonsverfassung
Art. 17 KV
1 Der Staat setzt sich zum Ziel, dass:
a) das Land geordnet besiedelt wird;
b) der Boden zweckmässig und haushälterisch genutzt wird;
c) die Landschaft geschützt wird.
Regierungsziele Schwerpunktplanung 2021-2031
Die Regierung formuliert unter verschiedenen Schwerpunktzielen die folgenden Strategien im Staatszielbereich «Raumplanung»:
o Erhöhung Widerstandskraft Ökosysteme
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Fachstelle für Statistik Kanton St.Gallen
Davidstrasse 35
9001 St.Gallen