Staatsziele in der Kantonsverfassung
Art. 11 KV
1 Der Staat setzt sich zum Ziel, dass:
a) kulturelle Werte geschaffen und entfaltet werden;
b) kulturelles Erbe bewahrt und überliefert wird;
c) zeitgenössisches Kulturschaffen vermittelt wird.
Regierungsziele Schwerpunktplanung 2021-2031
Die Regierung formuliert unter verschiedenen Schwerpunktzielen die folgenden Strategien im Staatszielbereich Kultur:
o Förderung interkultureller und interreligiöser Dialog
o Gleichstellung der Geschlechter fördern und Vorbildfunktion als Arbeitgeber
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Fachstelle für Statistik Kanton St.Gallen
Davidstrasse 35
9001 St.Gallen