Staatsziele in der Kantonsverfassung
Art. 15 KV
1 Der Staat setzt sich zum Ziel, dass:
a) die Bevölkerung zu für sie tragbaren Bedingungen eine ausreichende Gesundheitsversorgung erhält;
b) eine wirksame und breit gefächerte Gesundheitsvorsorge und Gesundheitserziehung bestehen;
c) die Bevölkerung Sport betreiben kann.
Regierungsziele Schwerpunktplanung 2021-2031
Die Regierung formuliert unter verschiedenen Schwerpunktzielen die folgenden Strategien im Staatszielbereich Gesundheit:
o Strukturreform öffentlich-rechtlicher Leistungserbringer im Gesundheitswesen
o Unterstützung koordinierte Versorgung im Gesundheitsbereich
o Erstellung Bevölkerungsschutz-Strategie
o Unterstützung gesellschaftliche Teilhabe aller Bevölkerungsgruppen
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Fachstelle für Statistik Kanton St.Gallen
Davidstrasse 35
9001 St.Gallen