Staatsziele in der Kantonsverfassung
Art. 10 KV
1 Der Staat setzt sich zum Ziel, dass:
a) Kinder und Jugendliche eine auf den Grundlagen ihrer Eignungen und Neigungen aufbauende Bildung und Erziehung erhalten;
b) die Chancengleichheit auf allen Stufen gegeben ist;
c) öffentliche Bildungseinrichtungen sowie vielfältige Bildungsangebote von hoher Qualität bestehen;
d) durch Weiterbildung die in der Ausbildung erworbenen Fähigkeiten und Fertigkeiten weiterentwickelt werden können.
2 Er fördert insbesondere die geistigen, sozialen, schöpferischen, emotionalen und körperlichen Fähigkeiten der Kinder und Jugendlichen sowie die Zusammenarbeit von Schule und Eltern in Erziehung und Bildung.
3 Er tritt dafür ein, dass in Unterricht, wissenschaftlicher Lehre und Forschung Verantwortung gegenüber Mensch und Mitwelt wahrgenommen und vermittelt wird.
Regierungsziele Schwerpunktplanung 2021-2031
Die Regierung formuliert unter verschiedenen Schwerpunktzielen die folgenden Strategien im Staatszielbereich Bildung:
o Stärkung der digitalen Kompetenzen der Bevölkerung
o Unterstützung der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen
o Förderung der Vereinbarkeit und Bereitstellung von Betreuungsangeboten
Noch offene Fragen?
Fachstelle für Statistik Kanton St.Gallen
Davidstrasse 35
9001 St.Gallen