Staatsziele in der Kantonsverfassung
Art. 23 KV
1 Der Staat setzt sich zum Ziel, in Zusammenarbeit mit dem Bund, anderen Kantonen und dem Ausland insbesondere:
a) Aufgaben gemeinsam zu lösen;
b) das gegenseitige Verständnis der Bevölkerungen auf- und auszubauen sowie einen Beitrag zur Bewahrung des Friedens zu leisten.
2 Er tritt dafür ein, dass der Bund die Eigenständigkeit der Kantone wahrt.
Regierungsziele Schwerpunktplanung 2021-2031
Schwerpunktziel "Strukturentwicklung fördern"
Der Kanton St.Gallen zeichnet sich durch eine effiziente, dienstleistungs- und kundenorientierte Verwaltung aus und optimiert seine Strukturen im Bereich der dezentralen Leistungserbringung. Er stärkt die interkantonale und staatsebenenübergreifende Zusammenarbeit.
Zu diesem Schwerpunktziel formuliert die Regierung 10 Strategien, die HIER formuliert und weiter veranschaulicht werden.
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Fachstelle für Statistik Kanton St.Gallen
Davidstrasse 35
9001 St.Gallen