Eine Verhaltensweise wie Mobbing verletzt die persönliche Integrität einer Person. Sie ist Ausdruck von Respektlosigkeit, missachtet Grenzen und schädigt den Selbstwert der betroffenen Person.
Mobbing hat in der Staatsverwaltung keinen Platz!
Hier finden Sie Antworten auf die folgenden Fragen:
Was versteht man unter Mobbing?
Mobbing stellt ein systematisches, feindliches, über einen längeren Zeitraum anhaltendes Verhalten dar, mit dem eine Person an ihrem Arbeitsplatz isoliert, ausgegrenzt oder gar von ihrem Arbeitsplatz entfernt werden soll.
In welchen Formen kommt Mobbing vor?
Gezielte Schikanen, abschätzige Bemerkungen, unsachliche Kritik oder das Verbreiten von Gerüchten: Mobbing hat viele Gesichter und zeigt sich in unterschiedlichen Verhaltensweisen. Gemäss einer Broschüre des Staatssekretariates für Wirtschaft SECO sind typische Ausdrucksformen von Mobbing:
- Angriffe auf die Möglichkeiten, sich mitzuteilen (z.B. nicht ausreden lassen, unterbrechen, anschreien, Informationen vorenthalten);
- Angriffe auf die sozialen Beziehungen (z.B. Kontaktverweigerung, ignorieren, ausgrenzen, isolieren);
- Angriffe auf das soziale Ansehen (z.B. lächerlich machen, Gerüchte streuen, Sticheleien, Beleidigungen, abschätzige Bemerkungen);
- Angriffe auf die Qualität der Berufs- und Lebenssituation (z.B. schikanöse und erniedrigende Arbeiten zuweisen, ungerechtfertigte Kritik, Entziehen von wichtigen Aufgaben);
- Angriffe auf die Gesundheit (z.B. Androhung oder Anwendung körperlicher Gewalt).
Ist das jetzt Mobbing oder nicht?
Nicht hinter jeder Kritik, jedem Arbeitskonflikt oder einer schlechten Arbeitsatmosphäre verbirgt sich tatsächlich Mobbing. Ebenso stellt nicht bereits jede Drucksituation, die durch die Arbeitgeberin bzw. durch den Arbeitgeber ausgelöst wird (z.B. das Setzen von Zielen), Mobbing dar.
Nicht als Mobbing bezeichnet werden folglich etwa Meinungsverschiedenheiten, Wutausbrüche, gelegentliche Streitigkeiten, Auseinandersetzungen sowie Differenzen, die in der Regel schnell beigelegt werden können.
Um Mobbing zu erkennen, ist eine gesamthafte Betrachtung der Situation im zeitlichen Verlauf unabdingbar. Wiederholen sich die Vorfälle oft und dauern sie über einen längeren Zeitraum an, kann man von Mobbing sprechen. Als Anhaltspunkt kann von ungefähr einmal je Woche über wenigstens sechs Monate ausgegangen werden.
Dennoch sollten auch einmalige Vorkommnisse und banal erscheinende Streitigkeiten und Auseinandersetzungen nicht verharmlost werden. Denn werden schwelende Konflikte nicht frühzeitig erkannt und thematisiert, können diese Mobbing begünstigen oder gar auslösen.
Wer ist von Mobbing betroffen?
Mobbing kann in allen Bereichen und Hierarchiestufen vorkommen und sowohl Mitarbeitende als auch Vorgesetzte treffen. Einen Zusammenhang zwischen Mobbingbetroffenheit und Geschlecht oder Alter gibt es laut einer repräsentativen Studie des Staatssekretariates für Wirtschaft SECO in der Schweiz nicht. Erwerbstätige Frauen und Männer sind gleichermassen von Mobbing betroffen wie auch erwerbstätige Personen der verschiedenen Altersstufen.
Wie kann bei Mobbing vorgegangen werden?
- Sprechen Sie das Problem oder Spannungen frühzeitig an und setzen Sie Grenzen: Teilen Sie der verursachenden Person (oder Gruppe) schnellstmöglich und unmissverständlich mit, wie sie bestimmte Handlungen und Aussagen empfinden. Kommunizieren Sie der verursachenden Person (oder Gruppe), dass Sie dieses Verhalten nicht tolerieren.
- Halten Sie Vorkommnisse schriftlich fest und sichern Sie allfällige Beweise (E-Mails, andere Korrespondenzen usw.).
- Sprechen Sie mit Vertrauten über die Situation. Durch den Austausch und die sprachliche Benennung der Situation bzw. der Probleme können Handlungsmöglichkeiten sichtbar und neue oder andere Sichtweisen gewonnen werden.
- Wenden Sie sich an die vorgesetzte Person oder an ein Mitglied der Ombudsstelle. Die Ombudsperson bietet Unterstützung sowie vertrauliche Beratung und bespricht das weitere Vorgehen mit Ihnen.
- Machen Sie Ihre Mitarbeitenden auf den vorliegenden Leitfaden aufmerksam und thematisieren Sie dessen Inhalte mit ihnen. Damit zeigen Sie, dass Sie sich aktiv für ein respektvolles und diskriminierungsfreies Arbeitsklima einsetzen.
- Stellen Sie klar, dass feindseliges Verhalten nicht toleriert wird.
- Gehen Sie mit gutem Beispiel voran und sorgen Sie in Ihrem Team für eine faire und respektvolle Kommunikations- und Konfliktkultur. Gestalten Sie die Arbeitsstrukturen so, dass sich jede einzelne Person respektiert und wertgeschätzt fühlt. Fragen Sie z.B. beim Standortgespräch nach.
- Seien Sie aufmerksam und beobachten Sie den Umgang Ihrer Mitarbeitenden untereinander.
- Erkennen Sie eine (mögliche) Konfliktsituation, schreiten Sie so früh wie möglich ein und versuchen Sie, die Situation zu klären.
- Nehmen Sie Klagen wegen Mobbing ernst und sorgen Sie für eine unparteiische Untersuchung.
- Holen Sie sich bei Bedarf Unterstützung. Der Umgang mit Konfliktsituationen kann eine Herausforderung sein. Wenden Sie sich bei Bedarf an die Abteilung Personal- und Organisationsentwicklung POE im Personalamt.
- Seien Sie aufmerksam und schauen Sie bei unfairen oder gar feindseligen Verhaltensweisen hin. Zeigen Sie Solidarität für die betroffene Person und unterstützen Sie diese.
- Machen Sie die betroffene Person auf mögliche Handlungsmöglichkeiten aufmerksam (z.B. Gespräch mit der vorgesetzten Person, Kontaktaufnahme mit der Ombudsstelle).
- Konfrontieren Sie die mobbende Person (oder Gruppe) und weisen Sie sie darauf hin, dass dieses Verhalten unzulässig ist.
- Regen Sie an, das Betriebs- oder Teamklima in einer Team- oder Abteilungssitzung zu thematisieren.
- Informieren Sie Ihre vorgesetzte Person, wenn Sie den Eindruck haben, dass es im Team zu Mobbing kommt.