Eine Verhaltensweise wie Diskriminierung verletzt die persönliche Integrität einer Person. Sie ist Ausdruck von Respektlosigkeit, missachtet Grenzen und schädigt den Selbstwert der betroffenen Person.
Diskriminierung hat in der Staatsverwaltung keinen Platz!
Hier finden Sie Antworten auf die folgenden Fragen:
Was versteht man unter Diskriminierung?
Unter Diskriminierung versteht man die Herabsetzung, Benachteiligung und/oder Ungleichbehandlung von Personen allein aufgrund der sozialen oder ethnischen Herkunft, Nationalität, Sprache, Religion, Weltanschauung, Geschlechtsidentität, sexuellen Orientierung, des Alters oder einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung.
Diskriminierte Personen werden nicht als Individuen, sondern vor allem als Mitglieder von Gruppen oder im Zusammenhang mit einem tatsächlichen, zugeschriebenen oder gruppenspezifischen Merkmal «etikettiert» und behandelt.
Diskriminierung verletzt die Würde der betroffenen Personen und beeinträchtigt die Chancengleichheit.
In welchen Formen kommt Diskriminierung vor?
Diskriminierung kommt in unterschiedlichen Formen vor:
- direkte oder unmittelbare Diskriminierung liegt vor, wenn eine Regelung oder Massnahme eine Person aus nicht zulässigen Gründen benachteiligt;
- indirekte bzw. mittelbare oder versteckte Diskriminierung liegt vor, wenn eine Regelung oder Massnahme zwar neutral daherkommt und keine explizite Benachteiligung bestimmter Gruppen enthält, sich aber in ihrer konkreten Anwendung so auswirkt, dass die Mitglieder einer bestimmten Gruppe benachteiligt werden.
Neben direkter und indirekter Diskriminierung wird auch zwischen struktureller und institutioneller Diskriminierung sowie Mehrfachdiskriminierungen und intersektioneller Diskriminierung unterschieden.
Wie äussert sich Diskriminierung?
Sowohl direkte als auch indirekte Diskriminierung können sich unterschiedlich äussern und verschiedene Auswirkungen auf die betroffenen Personen haben.
So sind verbale oder schriftliche Äusserungen sowie Handlungen mit herabwürdigendem Inhalt (z.B. rassistische Witze, homophobe Sprüche, sexistische Darstellung von Personen in Präsentationen usw.) nur einige Beispiele von Diskriminierung. Auch ungerechtfertigte Ungleichbehandlungen, die meist auf Stereotypen basieren (z.B. bei der Zuteilung von Aufgaben oder der Bewertung von Leistungen), gelten genauso als Diskriminierung wie unfaire Arbeitsbedingungen (z.B. Verweigerung von gleichem Lohn oder Beförderungen, Einschränkungen beim Beschäftigungsgrad).
Wie kann bei Diskriminierung vorgegangen werden?
- Nehmen Sie diskriminierende Umstände nicht einfach hin: Sie haben das Recht, sich zu wehren und sich so Ungleichbehandlungen zu widersetzen.
- Reagieren Sie möglichst rasch und bestimmt: Teilen Sie der verursachenden Person (oder Gruppe) schnellstmöglich und unmissverständlich mit, wie Sie bestimmte Handlungen und Aussagen empfinden. Kommunizieren Sie der verursachenden Person (oder Gruppe), dass Sie dieses diskriminierende Verhalten nicht tolerieren.
- Halten Sie Vorkommnisse schriftlich fest und sichern Sie allfällige Beweise (z.B. E-Mails, andere Korrespondenzen usw.).
- Wenden Sie sich an die vorgesetzte Person oder an ein Mitglied der Ombudsstelle. Die Ombudsperson bietet Unterstützung sowie vertrauliche Beratung und bespricht das weitere Vorgehen mit Ihnen.
- Nehmen Sie mit dem Amt für Soziales Kontakt auf. Die Abteilung Integration und Gleichstellung berät Sie zu Fragen rund um das Gleichstellungsgesetz, so auch bei Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und bei Ungleichbehandlungen aufgrund des Zivilstands, der familiären Situation oder aufgrund einer Schwangerschaft. In der Beratung werden Ihnen Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt, bei Bedarf werden Sie an die passende Beratungs- oder Fachstelle vermittelt.
- Machen Sie Ihre Mitarbeitenden auf den vorliegenden Leitfaden aufmerksam und thematisieren Sie dessen Inhalte mit ihnen. Damit zeigen Sie, dass Sie sich aktiv für ein respektvolles und diskriminierungsfreies Arbeitsklima einsetzen.
- Stellen Sie klar, dass diskriminierende Aussagen, Handlungen usw. nicht toleriert werden.
- Gehen Sie mit gutem Beispiel voran: Behandeln Sie alle Ihre Mitarbeitenden gleich fair und begünstigen Sie niemanden.
- Seien Sie aufmerksam und beobachten Sie den Umgang Ihrer Mitarbeitenden untereinander. Setzen Sie sich für Ihre Mitarbeitenden ein.
- Suchen Sie im Verdachtsfall das persönliche Gespräch mit der betroffenen Person sowie mit der verursachenden Person/Gruppe.
- Holen Sie sich bei Bedarf Unterstützung. Der Umgang von Konfliktsituationen kann eine Herausforderung sein. Wenden Sie sich bei Bedarf an die Personal- und Organisationsentwicklung POE im Personalamt.
- Nehmen Sie mit dem Amt für Soziales Kontakt auf. Die Abteilung Integration und Gleichstellung berät sowohl Arbeitnehmende als auch Arbeitgebende zu Fragen rund um das Gleichstellungsgesetz, so auch bei Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und bei Ungleichbehandlungen aufgrund des Zivilstands, der familiären Situation oder aufgrund einer Schwangerschaft. In der Beratung werden Ihnen Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt, bei Bedarf werden Sie an die passende Beratungs- oder Fachstelle vermittelt.
- Seien Sie aufmerksam und schauen Sie nicht weg. Zeigen Sie gegenüber von Diskriminierung betroffenen Personen Solidarität, denn es erfordert viel Mut, sich gegen subtile aber auch grobe Herabwürdigungen usw. zu wehren.
- Machen Sie die betroffene Person auf mögliche Handlungsmöglichkeiten aufmerksam (z.B. Gespräch mit der vorgesetzten Person oder Kontaktaufnahme mit der Ombudsstelle oder dem Amt für Soziales.
- Regen Sie an, das Betriebs- oder Teamklima in einer Team- oder Abteilungssitzung zu thematisieren.
- Informieren Sie Ihre vorgesetzte Person, wenn Sie den Eindruck haben, dass es im Team zu diskriminierenden Handlungen usw. kommt.