Im Regionalgefängnis Altstätten werden eingewiesene Personen in einer geschlossenen, gesicherten und geregelten Tagesstruktur betreut. Nebst den Bestimmungen des Gesetzgebers sind in der Gefängnisordnung die detaillierten Regeln des Aufenthaltes und des Zusammenlebens festgehalten.
Eingewiesene Person
Die eingewiesene Person hat die Vorschriften des Gefängnisses einzuhalten, den Anordnungen der Gefangenenbetreuer Folge zu leisten und alles zu unterlassen, was die Sicherheit und Ordnung im Gefängnis gefährdet. Das Gefängnispersonal und die eingewiesenen Personen begegnen einander mit Anstand und Respekt.
Eingewiesene Personen im Vollzug, welche sich nach längerem Aufenthalt im Regionalgefängnis Altstätten gut verhalten haben, können in eine Gruppe mit zeitweisem Zellenfreigang wechseln. Der Zellenfreigang fördert die Eigenverantwortung und den sozialen Umgang miteinander.
Sozialdienst
Beratung und Unterstützung bei komplexen Fragestellungen
- Praktische Anleitung, Begleitung des Gefangenen bei Kontakten mit Ämtern und Behörden.
- Unterstützung bei finanziellen Angelegenheiten. Hilfe bei Stundungs- und Erlassgesuchen von Rechnungen. Vorgehen während des Strafvollzugs mit den Gläubigern etc.
- Entlassungsvorbereitungen
Seelsorge
Offen für ethische Fragestellungen
- Die Seelsorger der Landeskirchen sorgen für einen ethisch, seelisch begleiteten Austausch.
- Die wöchentlichen Gespräche werden auf Wunsch der eingewiesenen Person angeboten.
Noch offene Fragen?
Silvio Fausch
Gefängnisleiter
Amt für Justizvollzug
Regionalgefängnis Altstätten
Luchsstrasse 11
9450 Altstätten