Alle Hinweise für Besuche der Eingewiesenen Personen sowie Postsendungen an Eingewiesene Personen finden Sie hier aufgelistet:
Anmeldung
Die Besuche sind mindestens eine Woche im Voraus durch die Eingewiesene Person mittels schriftlichen Besuchsantrags der Wohngruppenbetreuung abzugeben. Die Anmeldung umfasst folgende Informationen der Besucher: Name, Adresse, Telefonnummer, Geburtsdatum sowie Verwandtschaftsgrad oder Bekanntschaftsverhältnis.
Es werden maximal 3 Personen, inkl. Kindern zum Besuch zugelassen. Ausnahmen betreffend Kinder bewilligt die Direktion.
Die Bewilligung des Besuchs erfolgt durch die Wohngruppenleitung und der Leitung Sicherheit.
Besuchszeiten Offene Betreuungsabteilung OBA
Jeweils der erste Samstag und der dritte Sonntag im Monat.
Besuchszeiten: 13:00 – 14:30 Uhr oder 15:00 – 16:30 Uhr
Besuchszeiten Geschlossene Betreuungsabteilung GBA
Jeweils der zweite Samstag und der vierte Sonntag im Monat (14:00 Uhr - 18:00 Uhr)
Montag – Freitag 08:00 – 20:00 Uhr
Eingewiesene Personen der GBA können wöchentlich einen Besuch empfangen.
Dauer der Besuche:
1. – 6. Monat: eine Stunde pro Woche
Ab 7. Monat: eine Stunde pro Woche und 2x monatlich zwei Stunden
Eingewiesene Personen der GBA haben mindestens jeden zweiten Monat die Möglichkeit, einen Besuch an einem Wochenende zu beziehen. Findet ein Besuch an einem Wochenende statt, müssen weitere Besuche im selben Monat auf Wochentage beantragt werden.
Zweistündige Besuche in der GBA sind nur von Montag bis Freitag möglich.
Zimmer für Langzeitbesuche GBA:
Eingewiesene Personen, die in einer stabilen Beziehung stehen, können einen schriftlichen Antrag für die Nutzung des Zimmers für Langzeitbesuche stellen. Das Zimmer für Langzeitbesuche kann einmal pro Monat für maximal 3 Stunden reserviert werden (MO – SO: 08:30 – 20:30 Uhr). Wird das Angebot wahrgenommen, entfällt in diesem Monat ein regulärer Besuch von einer Stunde.
Amtliche Besuche sind nicht an die aufgeführten Zeiten gebunden sondern werden nach Vereinbarung mit der Abteilung festgelegt.
Bei Besuchsantritt muss ein amtliches Ausweisdokument zur Identifikation vorgelegt werden.
Die Wareneinfuhr MZB gilt für alle Eingewiesenen Person in den Wohngruppen der OBA und der GBA. Waren werden nur zugelassen, soweit diese leicht zu kontrollieren sind, maximal 10 kg schwer sind, und deren Inhalt die Sicherheit und Ordnung des MZB nicht gefährden (HO Art. 45).
Erlaubte Ware
Folgende Waren dürfen eingeführt oder zugestellt werden:
- Lebens-, Genussmittel (GBA: ausschliesslich alkoholfreie Getränke in PET-Flaschen) und Toilettenartikel in Originalverpackung
- Lesestoff, Zeitungen und Zeitschriften
- Zwei Stangen Zigaretten (20 Päckchen) oder max. 7 Stück Einweg E-Zigaretten oder allgemeine Tabakwaren (Tabak, einzelne Päckchen Zigaretten, Zigarren oder andere lose Raucherwaren) im Wert von höchstens Fr. 120.- sowie zwei Pack Hülsen/Papier und Filter
- Kleider und Schuhe
- Bargeld oder bargeldähnliche Zahlungsmittel (Briefmarken, Tax-Cards, etc.), max. Fr. 100.- (monatlich einmaliger Maximalbetrag)
- Persönliche Gebrauchsgegenstände nach bewilligter Warenanmeldung
- Elektronische Geräte nach bewilligter Warenanmeldung
Verbotene Ware
- Waffen (Schusswaffen, Messer, Schlagstöcke, Baseballschläger usw.)
- Alkoholische Getränke und alkoholische Genussmittel
- Medikamente und Drogen (Sämtliche CBD-Produkte Cannabidiol)
- Muskelaufbaupräparate sowie Ernährungsergänzungsmittel
- Frisches Obst (Dörrfrüchte sind in der OBA erlaubt)
- Verderbliche Fleischwaren und Lebensmittel, die gekühlt aufbewahrt werden müssen
- Tiefkühlprodukte
- Selbstgebackene Kuchen und Bisquits
- Gebrannte Datenträger (CD, DVD usw.)
- Sämtliche Glasbehältnisse sowie Bilder, Fotos, usw. hinter Glas ( Ausnahme: Parfüm und Deo-Roll-On)
- Mehrweg E-Zigaretten (E-Zigaretten mit Kartuschen oder Liquid zum nachfüllen)
Für jeglichen Postverkehr gilt die folgende Adresse:
Name, Vorname
Massnahmenzentrum Bitzi
9607 Mosnang
Die eingehende Post kann durch den Sicherheitsdienst kontrolliert werden.
Die Pakete müssen mit einem Absender versehen sein. Pakete, die nicht den Vorschriften entsprechen, werden zu Lasten der Eingewiesenen Personen an den Absender zurückgeschickt.
Noch offene Fragen?
Claudio Vannini
Dr. phil.
Direktor
Amt für Justizvollzug
Massnahmenzentrum Bitzi
Bitzi 1682
9607 Mosnang