MZB Konzept
Das Massnahmenzentrum Bitzi (MZB) vollzieht stationäre strafrechtliche Massnahmen für Männer (inkl. vorzeitigem Massnahmenantritt)
- mit psychischen Störungen (Art. 59 Abs. 1, 2 und 3 erster Satz StGB)
- mit Suchtproblemen (Art. 60 Abs. 1 und 3 StGB)
- in Verwahrungen (Art. 64 Abs. 1 und 4 StGB) im Rahmen von Vollzugsprogressionen.
In Ausnahmefällen vollzieht das MZB durch Behörden des Kantons St.Gallen angeordnete Fürsorgerische Unterbringungen (FU), wenn die Einweisung in eine psychiatrische Klinik oder ein Heim nicht möglich und das MZB aufgrund des Störungsbildes für die Unterbringung geeignet ist.
Aufgaben
Die Senkung des Risikos für weitere Straftaten und die Wiedereingliederung in die Gesellschaft sind für die Eingewiesenen Personen und für die Mitarbeitenden des MZB verpflichtende Zielsetzungen. Die Verbesserung der Legalprognose und der Sozialverträglichkeit der Eingewiesenen Personen stehen im Vordergrund. Die Eingewiesenen Personen haben eine Mitwirkungspflicht.
Die Täterbehandlung im MZB umfasst folgende Schritte:
- Wissen: Anerkennen der Straftaten und Kenntnis der eigenen Risikofaktoren
- Wollen: Veränderung des Verhaltens und der Lebenseinstellung
- Handeln: Neue Verhaltensstrategien umsetzen
- Überprüfen: Kontrolle der Nachhaltigkeit der eingeübten neuen Verhaltensmuster im Alltag und auch in Risikosituationen.
4-Säulen-Konzept
Die vier Abteilungen Forensik, Soziale Integration, Sicherheit und Berufliche Integration führen die Behandlungen der Eingewiesenen Personen gemeinsam durch und sind einem integralen Therapieverständnis verpflichtet. Jede Abteilung liefert mit ihrem bestimmten Blickwinkel einen Beitrag zum Integrationsprozess der Eingewiesenen Personen. Vollzugsrelevante Entscheidungen werden interdisziplinär von den vier Abteilungsleitenden getroffen («4-Säulen-Modell»). Wird kein Konsens erreicht, so entscheidet die Direktion.
Psychiatrische Expertise, arbeitsagogisches Engagement, milieutherapeutischer Gruppenvollzug und deeskalierende Sicherheitsinterventionen bilden das therapeutische Gerüst des MZB. Das Behandlungsangebot beruht auf der pragmatischen Anwendung von bewährten wissenschaftlichen Instrumenten und Methoden sowie von standardisierten Verfahren (ICD-11, ROS und RISK).
Vollzug
Der Umgang mit den Eingewiesenen Personen ist respektvoll. Eingewiesene Personen werden mit ihren dysfunktionalen Anteilen konfrontiert. Worte und Verhalten der Eingewiesenen Personen werden in verschiedenen Umfeldern und Situationen beobachtet und in den Öffnungsschritten kontrolliert.
Für jede Eingewiesene Person wird ein individueller Vollzugsplan mit spezifischen Zielen erarbeitet. Die Behandlungsberichte enthalten die Eingewiesen Personen spezifische Teilberichte der vier Abteilungen. Diese werden von der Direktion gewürdigt und mit einer Empfehlung abgeschlossen. Behörden, Gerichte, Gutachter und Amtsstellen erhalten jeweils den Gesamtbericht. Es werden keine separaten Therapieberichte abgegeben; diese werden in den Gesamtbericht integriert.
Die Einweisungsbehörden sind die Auftraggeber. Jährlich erfolgt eine Überprüfung des Massnahmenvollzuges gemeinsam mit der Einweisungsbehörde. Die forensischen psychiatrischen Leistungen werden durch die Forensik der Psychiatrie St.Gallen Standort Wil aufgrund einer Leistungsvereinbarung erbracht. Das MZB steht mit anderen Institutionen des Justizvollzugs in einem stetigen Austausch. Es pflegt mit der Standortgemeinde Mosnang und dem regionalen Gewerbeverband eine konstruktive Zusammenarbeit.
Massgeblich für den Massnahmenvollzug im MZB sind:
- das Schweizerische Strafgesetzbuch
- die Richtlinien vom Ostschweizer Strafvollzugskonkordat
- die Verordnung über die Gefängnisse und Vollzugsanstalten des Kantons St.Gallen
- die Hausordnung für das MZB
Noch offene Fragen?
Claudio Vannini
Dr. phil.
Direktor
Amt für Justizvollzug
Massnahmenzentrum Bitzi
Bitzi 1682
9607 Mosnang