Departement | Sicherheits- und Justizdepartement |
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Amt/Dienststelle | Kantonspolizei St. Gallen, Abteilung Zentrale Dienste, Dezentrale Fachstelle Hooliganismus |
Auskunftsperson | Fachsekretär Kommandobereich |
Telefonnummer Auskunftsperson | +41582294949 |
Email Auskunftsperson | infokapo@kapo.sg.ch |
Bezeichnung | Konkordat Massnahmen Gewalt Sportveranstaltungen |
Rechtsgrundlage | Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit, SR 120, Verordnung über verwaltungspolizeiliche Massnahmen des Bundesamtes für Polizei und über das Informationssystem HOOGAN, SR 120.52, Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen, sGS 451.51, Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege, sGS 951.1 |
Zweck | Erfassen von Daten von Personen, die sich anlässlich einer Sportveranstaltung im In- und Ausland gewalttätig verhalten haben und gegen die eine Massnahme nach den vorgenannten rechtlichen Grundlagen verfügt wurde. |
Mittel der Bearbeitung | Registrierung elektronisch, Verfügung in Papier |
Art der Personendaten | a) Personendaten: Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Wohnadresse, Foto, Beziehung zu welchem Verein b) besonders schützenswerte Personendaten: Beschreibung des strafbaren Sachverhaltes und des gewalttätigen Verhaltens, Disziplinarische Massnahmen / Massnahmenverstösse |
Herkunft der Personendaten | Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft |
Andere an der Datensammlung beteiligte Organe | fedpol, Grenzwachtkorps, Konkordatskantone |
Regelmässige Empfänger der Personendaten | Alle Fachstellen Hooliganismus, Mitarbeitende des Bundesamtes für Polizei, Sicherheitsverantwortliche von Sportveranstaltungen (auf Anfrage beim jeweiligen Korps) |
Bemerkungen | |
Aktualisierungsdatum | 07.12.2023 |
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