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Das öffentliche Organ muss vorgängig eine Datenschutz-Folgenabschätzung erstellen, wenn eine Bearbeitung ein hohes Risiko für die Grundrechte der betroffenen Person mit sich bringen kann. Sind mehrere ähnliche Bearbeitungsvorgänge geplant, kann eine gemeinsame Abschätzung erstellt werden.

 

 

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Fachstelle für Datenschutz Kanton St.Gallen

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9001 St. Gallen