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Für die Einhaltung des kantonalen Datenschutzes auf Gemeindeebenen sind die Gemeindefachstellen für Datenschutz zuständig. Betrifft Ihr Anliegen die Bearbeitung von Personendaten im Zusammenhang mit einer Behörde der Gemeindeverwaltung, obliegt die Aufsicht der entsprechenden Gemeindefachstelle.

Das Datenschutzgesetz des Kantons St.Gallen gewährt Ihnen auf kantonaler und kommunaler Ebene die gleichen Rechte. Mehr über diese Rechte, erfahren Sie in der Rubrik Kantonaler Datenschutz. Politische Gemeinden, Schul- und Ortsgemeinden müssen eigene Datenschutzfachstellen einrichten. Zahlreiche Gemeinden haben sich in den regionalen Gemeindefachstellen zusammengeschlossen. Die Gemeinde St. Gallen führt eine eigene Fachstelle für Datenschutz. Die Anschrift der jeweiligen Gemeindefachstelle für Datenschutz finden Sie in der Rubrik Kontakt regionale Datenschutzfachstellen.

Die Gemeindefachstellen für Datenschutz überprüfen die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen durch öffentliche Organe der Gemeinden. Sie beraten Gemeinden und betroffene Personen in Fragen des Datenschutzes, nehmen Stellung zu Projekten und zum Entwurf von Erlassen mit datenschutzrechtlichem Inhalt oder sensibilisieren die kommunalen öffentlichen Organe für ihre datenschutzrechtlichen Pflichten.

 

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Fachstelle für Datenschutz Kanton St.Gallen

Regierungsgebäude
9001 St. Gallen