Zwischen Samstag und Sonntag (02.02.2025) hat die Kantonspolizei St.Gallen an verschiedenen Orten Verkehrskontrollen durchgeführt und dabei Verkehrsteilnehmende aus dem Verkehr gezogen, die fahrunfähig oder alkoholisiert unterwegs waren. In Gams kam es aufgrund Fahrunfähigkeit zu einem Verkehrsunfall. In St.Gallen wurde ein Mann wegen Hinderung einer Amtshandlung zur Anzeige gebracht.
- Gams: Ein 55-jähriger Mann war kurz nach 13:30 Uhr mit seinem Auto von Haag Richtung Gams unterwegs. Dabei kam er auf Höhe Ara Simmiwinkel mit seinem Auto von der Strasse ab, worauf das Auto in eine Böschung prallte und dort zum Stillstand kam. Bei der anschliessenden Verkehrsunfallaufnahme zeigte sich, dass der 55-Jährige in fahrunfähigem Zustand unterwegs gewesen war. Er musste nebst seinem Führerausweis auch eine Blut- und Urinprobe abgeben. Am Auto entstand Sachschaden im Wert von rund 15'000 Franken und an der Strasseninfrastruktur Sachschaden im Wert von rund 1'000 Franken.
- Rheineck: Kurz vor 19 Uhr hielt eine Patrouille des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit einen 59-jährigen Mann mit seinem Auto an. Bei der anschliessenden Kontrolle durch die Kantonspolizei St.Gallen stellte sich heraus, dass der 59-Jährige alkoholisiert unterwegs war. Eine beweissichere Atemalkoholprobe ergab einen Wert von 0.72mg/l. Der Führerausweis wurde dem Mann auf der Stelle abgenommen.
- St.Gallen: Kurz nach 21 Uhr kontrollierte eine Patrouille eine 39-jährige Frau in ihrem Auto. Es stellte sich heraus, dass sie mit einem Führerausweisentzug belegt und in fahrunfähigem Zustand unterwegs war. Sie musste eine Blut- und Urinprobe abgeben. Die Weiterfahrt wurde untersagt.
- Auch in St.Gallen aufgefallen war ein 42-Jähriger auf einem E-Scooter. Er wurde um 03:30 Uhr angehalten und wies bei der anschliessenden Atemalkoholprobe einen Wert von über 0.5mg/l auf. Die Weiterfahrt wurde ihm untersagt.
- Im dritten Fall in St. Gallen wurde kurz nach 4 Uhr ein 43-jähriger Autofahrer kontrolliert. Er wurde als fahrunfähig eingestuft und musste eine Blut- und Urinprobe abgeben. Der Führerausweis wurde gesperrt. Der 37-jährige Beifahrer störte mit seinem Verhalten die Kontrolle derart, dass er wegen Hinderung einer Amtshandlung zur Anzeige gebracht wird.
- Wil: Ebenfalls kurz nach 4 Uhr wurde ein 47-jähriger Autofahrer kontrolliert. Auch er war fahrunfähig unterwegs und musste eine Blut- und Urinprobe sowie seinen Führerausweis abgeben.