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Publiziert am 28.07.2024 08:37 im Bereich Kantonspolizei
Tübach 1

Am Sonntag (28.07.2024), kurz vor 00:30 Uhr, verursachte eine 26-jährige Frau mit ihrem Auto einen Selbstunfall. Die Frau war in fahrunfähigem Zustand unterwegs. Ihr wurde der Führerausweis auf der Stelle abgenommen.

Eine 26-jährige Frau fuhr auf der Tübacherstrasse von Goldach in Richtung Tübach. Während der Fahrt fuhr die Frau mit ihrem Auto über einen rechtsseitigen Randstein und brachte ihr Auto auf einem Liegenschaftsvorplatz zum Stillstand. Danach setzte die 26-Jährige die Fahrt unvermittelt fort und fuhr mit ihrem Auto rückwärts in eine Hausfassade. Anschliessend fuhr sie auf der Goldacherstrasse in Richtung Tübach weiter. Beim Kreisverkehr in Tübach touchierte das Auto abermals den rechtsseitigen Randstein und die Frau verliess den Kreisverkehr wieder in Richtung Goldacherstrasse. Kurz nach dem Verlassen des Kreisverkehrs kollidierte das Auto der 26-Jährigen mit einem am Strassenrand korrekt parkierten Auto. Durch die Wucht wurde das parkierte Auto an einer Betonmauer nach vorne geschoben.

Die Kantonspolizei St.Gallen stufte die Autofahrerin als fahrunfähig ein und verfügte bei ihr die Entnahme einer Blut- und Urinprobe. Ihren Führerausweis musste sie auf der Stelle abgeben. Sie wird bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen zur Anzeige gebracht. Durch den Unfall wurde niemand verletzt, jedoch entstand enormer Sachschaden.