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Publiziert am 03.06.2024 10:37 im Bereich Kantonspolizei
Rebstein

Am Sonntag (02.06.2024), kurz vor 22:55 Uhr, hat ein 43-jähriger Rollerfahrer einen Selbstunfall verursacht. Der Mann war in fahrunfähigem Zustand und trotz Entzug seines Führerausweises unterwegs. Es entstand Sachschaden von rund 1'500 Franken.

Ein 43-jähriger Rollerfahrer fuhr auf der Feldstrasse vom Zentrum in Richtung Bahnhof Rebstein. Auf Höhe der Einmündung in die Kornstrasse kam er mit seinem Roller linksseitig von der Strasse ab und prallte in eine Steinmauer. Es entstand Sachschaden von rund 1'500 Franken. Die Kantonspolizei St.Gallen stufte den Mann als fahrunfähig ein und verfügte bei ihm die Entnahme einer Blut- und Urinprobe. Ebenfalls stellte sich heraus, dass der 43-Jährige trotz Entzug seines Führerausweises unterwegs war. Er wird bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen zur Anzeige gebracht.