Am Dienstag (09.01.2024), kurz nach 12 Uhr, hat die Kantonspolizei St.Gallen die Meldung erhalten, wonach auf der Bad Ragazer Seite des Skigebiets Pizol, im Bereich Wissi Stei, eine Lawine ausserhalb der markierten Piste niedergegangen sei. Da unklar war, ob sich Personen in der Lawine befinden, hat eine grosse Suchaktion unter Beteiligung diverser Rettungsorganisationen stattgefunden. Die Suchaktion hat ergeben, dass sich keine Personen in der Lawine befinden dürften. Die Kantonspolizei St.Gallen appelliert an Variantenfahrende, sich bei der Auslösung von Lawinen unbedingt zu melden und sucht im vorliegenden Fall die verursachende Person und/oder Zeugen.
Die Lawine wurde nach jetzigen Erkenntnissen ausserhalb der offiziellen Skipiste im Bereich Wissi Stei ausgelöst. Der Lawinenkegel reichte danach bis zur Skipiste. Er wies eine Gesamtlänge von rund 75 Metern und eine Breite von rund 30 Metern auf. Es war zunächst unklar, ob die auslösende Person oder andere Schneesporttreibende von der Lawine erfasst und verschüttet wurden, da entsprechende Spuren in Richtung Lawinenkegel zeigten. Deshalb wurde unter Zuhilfenahme von je einem Helikopter der Rega und der AP3-Luftrettung sowie einem Lawinenhundeführer der Alpinen Rettung Ostschweiz und von knapp einem Dutzend Angehörigen der Alpinen Einsatzgruppe der Kantonspolizei St.Gallen sowie mehrerer Pistenpatrouilleure der Lawinenkegel nach möglichen Verschütteten abgesucht. Die Alpine Einsatzgruppe der Kantonspolizei St.Gallen befand sich zu Übungszwecken im Skigebiet und wurde deshalb für den Sucheinsatz beigezogen. Die Suche förderte keine Personen oder Gegenstände zu Tage.
Gemäss bisherigen Erkenntnissen dürfte eine Person auf einem Snowboard die Lawine ausgelöst und sich danach von der Örtlichkeit entfernt haben. Die Kantonspolizei St.Gallen sucht die verantwortliche Person und/oder Personen, die Angaben zur auslösenden Person machen können. Sie werden gebeten, sich beim Polizeistützpunkt Mels, 058 229 78 00, zu melden.
Die Kantonspolizei St.Gallen appelliert an Variantenfahrende, sich bei der Auslösung von Lawinen unbedingt über eine Notrufnummer zu melden. Damit können aufwändige und kostspielige Suchaktionen zu Lasten des Gemeinwesens verhindert werden. Weiter wird dringend empfohlen, die im vorliegenden Fall im Skigebiet vorbildlich vorhanden gewesenen Lawinen-Warnungen und Absperrungen zu beachten und bei entsprechenden Gefahrenstufen keine Variantenfahrten in gefährdeten Hängen und in der Nähe der Skipiste vorzunehmen.